Quellen zur Geschichte Mannheims und der Kurpfalz |
Hübner, Tobias: Beschreibung der Reiß ... Herrn Friederichen deß Fünften.Heidelberg: Vögelin, 1613. 304 S., 25 Kupfertafeln, (Teilreprint: 20 Tafeln + 29 S. Text)Die Verbindung des jungen pfälzischen Kurfürsten mit der englischen Königstochter dokumentierte den Anspruch der Kurpfalz, die protestantischen Reichsstände anzuführen. Die aufwendig gestaltetete Festschrift ist bemüht, den pfälzischen Untertanen das Zeremoniell der höfischen Feiern nahezubringen. |
Karl Ludwig <Pfalz, Kurfürst>: Privilegien, Den Inwohnern in der Vestung Friederichsburg zu Mannheim in der Churpfaltz gelegen, ertheilt im Jahr 1663.Heidelberg: Walter, 1663. 12 S., 4 TafelnKurfürst Karl Ludwig baute die auf dem Areal des späteren Mannheimer Schlosses gelegene Zitadelle Friedrichsburg ab 1662 zu seiner Nebenresidenz aus. Weil er im Bezirk der Burg stattliche Bürgerhäuser sehen wollte, verkündete er 1663 Privilegien, die den Bauherren noch größere Vergünstigungen versprachen, als sie den Bürgern der Stadt Mannheim zustanden. |
Wagner, Johann C.: Der Pfaltz am Rhein Staat- Land- Staedt- und Geschicht-Spiegel.Augsburg: Koppmayer, 1690. 124 S., 7 TafelnDiese Schilderung der Rheinischen Pfalz verbindet die historische Landeskunde mit der aktuellen Berichterstattung. Detailliert werden die Zerstörungen und Gewalttaten beschrieben, die französische Soldaten im Pfälzischen Erbfolgekrieg bis Mitte 1690 den kurpfälzischen Städten und Dörfern und ihren Bewohnern zugefügt hatten. |
Churfürstlicher Pfaltz bey Rhein etc. Ernewert und Verbessertes Land-Recht.Weinheim: J. Mayer, 1700. [8], 522, [7, 18,16] S.; 29x19 cmChurfürstlicher Pfaltz bey Rhein etc. Ernewert und Verbesserte Land-Ordnung.Weinheim: J. Mayer, 1700. [2], 238, [14,10] S.; 29x19 cmLandesordnung und Landrecht der Rheinischen Pfalz von 1582 stellen eine große gesetzgeberische Leistung dar. Der weite Umfang ihrer Regelungen, ihre klare Sprache, der systematische Aufbau und die Übereinstimmung mit den Tendenzen der Rechtsentwicklung sicherten ihnen ein langes Leben. Sie galten, im wesentlichen unverändert, bis zum Ende der alten Kurpfalz im Jahre 1803. |
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