MATEO - Mannheimer Texte Online
- Vgl. diesbezüglich die Untersuchungen von Fischer: Kulturförderung
durch Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland (1988) S.117-118
und Straetling: Private Kunstförderung zwischen Sponsoring
und Mäzenatentum (1990) S.272; vgl. Kirchberg: Motive unternehmerischer
Kulturförderung (1993) S.274. In der französischen Fachliteratur
wird der Aspekt der gesellschaftspolitischen Verantwortung von
Kunstförderung als typisch "deutsches Phänomen"
herausgearbeitet: "L'intérêt général
est l'affaire de tous les allemands." Kosianski: Le mécénat
culturel d'entreprise: un partenariat favorable à l'entreprise,
à la culture et à l'intérêt général
(1992) S.59 und auch S.383; vgl. Gobin: Le mécénat.
Histoire, Droit, Fiscalité (1987) S.83
- Eine solche Ethik unterläge sich ändernden Gegebenheiten
und wäre daher von den Unternehmen langfristig als dynamisch
zu interpretieren. Vgl. diesbezüglich die Gedankengänge
über Werte im Kapitel 5.2 "Formen und Werte des gesellschaftlichen
Umfeldes"
- Vgl. Homann: Ökonomie und Ethik (1991) S.11-12
- Dieser Gedanke ist erstens keine empirische Aussage, sondern
ein präempirisches Schema zur gedanklichen Strukturierung
bei der Erforschung der Empirie. Zweitens ist er eine Modellaussage,
die keineswegs mit einem tatsächlichen rastlosen Maximieren
in der Lebenspraxis zu verwechseln ist.
- Homann: Ökonomie und Ethik (1991) S.19. Das Modell läßt
sich mittels der Spieltheorie mathematisch verifizieren. Diesbezüglich
vgl. Diller; Kusterer: Planung und Gestaltung von Geschäftsbeziehungen
(o.J.) S.17
- Vgl. Homann: Ökonomie und Ethik (1991) S.21. Ein Ausbau
dieser Liste wäre für Gedankengänge hinderlich,
die auf die Gestaltung der Ordnung einer modernen, pluralistischen
Gesellschaft zielen. Deshalb enthält sie auch keine metaphysischen
Auffassungen. Das schließt keineswegs aus, daß einzelne
Menschen ein metaphysisches Weltbild haben, sich nach ihm richten
und deshalb unternehmerische Literaturförderung betreiben;
vgl. Kapitel 2.4 "Literaturmäzenatentum und Literatursponsoring".
- Vgl. Kapitel 2.2 "Literaturengagement als Teil unternehmerischer
Zielsysteme"
- Gesamtwirtschaftliche Optimierung ist wegen der internationalen
Arbeitsteilung im Weltmaßstab zu betrachten.
- Homann: Ökonomie und Ethik (1991) S.22-23
- Damit ist keineswegs die Vorstellung verbunden, daß
Literatur die Gesellschaft widerspiegle und dementsprechend Literatur
zum gesellschaftlichen Fortschritt führt. Die sozialen oder
kulturellen Faktoren, die Literatur vermeintlich vermittelt, sind
oft selbst erst aus der Literatur abgeleitet worden. Ferner können
ästhetische Trends bereits hinreichend auf der Ebene ästhetischer
Bedingungsgefüge erklärt werden, was den Verdacht gegenüber
allen Bemühungen herausfordert, diese Trends seien auf weiterhin
verborgene Ursachen zurückzuführen. Vgl. Martindale:
Psychologie der Literaturgeschichte (1986) S.166-167
- Grenzkosten bezeichnen den Kostenzuwachs, der durch die Produktion
der jeweils letzten Produktionseinheit eines Gutes entsteht. Vgl.
Wöhe: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
(1993) S.602
- Der Grenzertrag ist eine in der Preistheorie benutzte Größe,
welche die Veränderung des Preises um eine (streng genommen:
beliebig kleine) Einheit angibt. Mathematisch ausgedrückt
ist die Grenzerlösfunktion die erste Ableitung der Erlösgleichung.
Vgl. Diller: Vahlens Großes Marketinglexikon (1992) S.380-381
- Grenzkosten und Grenzertrag sind hier im übertragenen
Sinne zu verstehen, also zunächst als nichtmonetäre
Größen.
- Die Erörterung der Problematik einer neoklassischen Argumentationsweise
würde das Thema an dieser Stelle sprengen.
- Vgl. Institut der deutschen Wirtschaft: Unternehmen als Sponsoren
(1986) S.8
- Meenaghan: Commercial Sponsorship (1983) S.18
- Vgl. Glotz; Süssmuth; Seitz: Die planlosen Eliten. Versäumen
wir Deutschen die Zukunft? (1992) S.104-105
- Vgl. Nawroth: Qualitatives statt quantitatives Wachstum (1975)
S.10
- Siemens AG: Siemens Kultur Progamm 1988/89 (1989) S.7
- Ob dieser hohe, selbstgestellte Anspruch durch das Unternehmen
erfüllt wird, ist nicht Gegenstand dieser Überlegungen.
- Krebs: Grundsätzliche Veränderungen nicht notwendig
- neue Akzente setzen (1990) S.8
- Vgl. Dohnanyi: Steuerliche Anreize für Stiftungen auch
im Bildungsbereich (1972) S.9; vgl. Raffée: Marketing in
sozialer Verantwortung - Gedanken zu einer Markt- und Marketingethik
(1989) S.10
- Heckmann; Dette: Erfahrung und Fiktion. Arbeitswelt in der
deutschen Literatur der Gegenwart (1993) S.123. Werner Stumpfe
ist Vorsitzender des deutschen Metallarbeitgeberverbandes.
- Vgl. Garidou: Le mécénat d'entreprise (1983)
S.29; vgl. Zorn: Entwicklungen im Bereich des Sozio- und Kultur-Sponsoring
(1990) S.39; vgl. Zorn: Sozio- und Umweltsponsoring bei IBM (1990)
S.97
- Vgl. Wiedmann: PR. Wandel - Wege - Wagnisse (1992) S.46
- Head: Successful Sponsorship (1988) S.84
- Vgl. Biojout: Le Sponsoring (1984) S.120; vgl. Erdtmann: Sponsoring
und emotionale Erlebniswerte (1989) S.56
- Vgl. Zorn: Entwicklungen im Bereich des Sozio- und Kultur-Sponsoring
(1990) S.39. Bereits Adam Smith kritisierte eine gegenteilige
Position als unehrlich: "Mir ist nicht bekannt, daß
diejenigen, die vorgeben, für das Gemeinwohl zu handeln,
viel Gutes getan hätten. Es ist in der Tat Verstellung, die
unter Kaufleuten nicht üblich ist." Zitiert in o.V.:
Die Sponsorierer (1990) o.S.
- Vgl. Vanhaeverbeke: Private Kulturförderung in europäischen
Dimensionen (1993) S.130
- Reuter: Wirtschaft und Kunst - ein neuer Feudalismus (1989)
S.7 Die Firma 'Daimler-Benz AG' betreibt innerhalb ihres Kunstengagements
nach eigenen Aussagen in Deutschland keine Literaturförderung.
Das Beispiel läßt sich jedoch auf Literaturengagement
übertragen.
- Vgl. Wolf-Csanády: Kunstsponsoring und Kulturförderung
durch Unternehmen in Deutschland und Österreich und ihr kulturpolitischer
Kontext (1994) S.125
- Vgl. Kapitel 5 "Absatzwirtschaftliches Literaturengagement
durch Unternehmen"
- Vgl. Meyer; Kothes: Nein danke? Umwelt-Sponsoring als Herausforderung
für Gesellschaft und Management (1991) S.76; vgl. Raffée:
Die Überwindung von Standortnachteilen mit Hilfe eines gesellschaftsorientierten
Marketing (1994) S.315. In dieser ganzheitlichen Perspektive unterscheidet
sich eine gesellschaftsorientierte Unternehmensführung vom
Lobbying oder von der klassischen Öffentlichkeitsarbeit.
Eine Parallele des Literaturengagements zum Sozio-Marketing als
"Marketing für aktuelle soziale Ziele" ist zu erkennen.
Doch ist Literaturengagement zwingend mit Kunst verbunden, wohingegen
Sozio-Marketing diese nur als Option enthält. Vgl. Diller:
Vahlens Marketing-Lexikon, Stichwort "Sozio-Marketing"
(1992) S.1080-1082
- Raffée: Die Überwindung von Standortnachteilen
mit Hilfe eines gesellschaftsorientierten Marketing (1994) S.315
- Raffée; Wiedmann: Corporate Communications als Aktionsinstrumentarium
des strategischen Marketing (1989) S.676; vgl. Kapitel 5.2 "Formen
und Werte des gesellschaftlichen Umfeldes"
- Externe Kosten sind Kosten, die nicht von den verursachenden
Wirtschaftsakteuren getragen, sondern Dritten aufgebürdet
werden.
- Vgl. Wiedmann: Gesellschaft und Marketing - Zur Neuorientierung
der Marketingkonzeption im Zeichen des gesellschaftlichen Wandels
(1989) S.231
- Wiedmann: Gesellschaft und Marketing - Zur Neuorientierung
der Marketingkonzeption im Zeichen des gesellschaftlichen Wandels
(1989) S.232
- Raffée: Die Überwindung von Standortnachteilen
mit Hilfe eines gesellschaftsorientierten Marketing (1994) S.315
- Gesellschaftsorientiertes Literaturengagement kann, sofern
es hauptsächlich der Rechtfertigung des Unternehmens in der
Gesellschaft dient, als Public Marketing bezeichnet werden. Die
Dominanz einer so orientierten Förderung dürfte aber
eine Ausnahme darstellen, ist doch der Bezug zwischen Kunst und
Rechtfertigung von Unternehmen in der Öffentlichkeit nicht
direkt herstellbar. Vgl. Raffée; Wiedmann: Das gesellschaftliche
Bewußtsein in der Bundesrepublik und seine Bedeutung für
das Marketing (1983) S.43. Im Zentrum von Public Marketing steht
die konsequente Ausrichtung aller betrieblichen Ziele, Aktivitäten
und Leistungen auf die Anforderungen der Gesellschaft. Vgl. Diller:
Vahlens Großes Marketinglexikon, Stichwort "Public
Marketing" (1992) S.984-985
- Die Ausschöpfung besteht bei Literaturförderung
insbesondere in Form von empfangenen stellvertretenden Belohnungen.
- Raffée; Wiedmann: Corporate Communications als Aktionsinstrumentarium
des strategischen Marketing (1989) S.666
- Raffée; Wiedmann: Corporate Communications als Aktionsinstrument
des strategischen Marketing (1989) S.674. In diesem Zusammenhang
kann Literaturengagement auch als Sozio-Marketing verstanden werden.
Sozio-Marketing ist eine "Managementtechnik, die sozialen
Wandel einleiten soll und sich aus Planung, Umsetzung und Kontrolle
von Programmen zusammensetzt, die das Ziel haben, die Akzeptanz
einer gesellschaftspolitischen Vorstellung oder einer Verhaltensweise
bei einer oder mehreren Zielgruppen zu erhöhen." Kotler;
Roberto: Social Marketing (1991) S.37. Das Unternehmen handelt
in dem Glauben, die von ihm geförderten Ziele seien im besten
Interesse des einzelnen oder der Gesellschaft. Vgl. Fischer: Kulturförderung
durch Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland. Empirische
Bestandsaufnahme und Ausblick (1988) S.181-182
- Vgl. Wiedmann: PR. Wandel - Wege - Wagnisse (1992) S.46
- Witte: Literatur und Kunst - durch weltweiten Austausch zur
Völkerverständigung (1989) S.17
- Raffée; Wiedmann: Corporate Communications als Aktionsinstrumentarium
des strategischen Marketing (1989) S.678. Im Gegensatz zur Erfassung
von Werten, sozialen Einflußfaktoren und gesellschaftlichen
Veränderungen dominieren in der Marktforschung noch immer
psychologische Konstrukte. Vgl. Raffée; Wiedmann: "Marketing-Kurzsichtigkeit"
- Zur Notwendigkeit erweiterter, gesellschaftsbezogener Marketingkonzepte
(1983) S.2-3
- Vgl. Raffée: Grundfragen und Ansätze des strategischen
Marketing (1989) S.28-29
- Vgl. Toubeau: Responsabilités Actuelles des Chefs d'Entreprise
(1952) S.21. Auch im Wettkampf der Wirtschafts- und Gesellschaftssysteme
würde die Akzeptanz der gegenwärtigen Ordnungsform gestärkt.
Vgl. Raffée: Marketing in sozialer Verantwortung - Gedanken
zu einer Markt- und Marketingethik (1989) S.2 und S.9
- Head: Successful Sponsorship (1988) S.126. In den Niederlanden
werden Großunternehmen zur Kulturförderung durch den
Gesetzgeber gezwungen.
- Vgl. Merkle: Stiftungen: Unternehmerische Initiative und gesellschaftliche
Verantwortung (1972) S.13. Stiftungen werden im Bereich der Ökonomik
der Transferwirtschaft zugeordnet. Das Ergebnis einer Zuwendung
(Grant) ist eine Verringerung des Vermögens beim Geber und
Erhöhung des Vermögens beim Empfänger, während
beim Tausch der jeweilige Nettowert der Parteien unverändert
bleibt. Stiftungen werden der Grants Economy zugeordnet, Unternehmen
sind dagegen tauschwirtschaftlich tätig. Vgl. Boulding: Über
eine reine Theorie der Stiftung (1973) S.13-14
- Vgl. Whitaker: The Foundations. An Anatomy of Philantropy
and Society (1974) S.47. In Deutschland ist das Stiftungsrecht
durch §§ 80 - 88 Bürgerliches Gesetzbuch sowie
ergänzend durch Gesetze der einzelnen Bundesländer geregelt.
- Vgl. Fohrbeck: Renaissance der Mäzene? Interessenvielfalt
der privaten Kulturfinanzierung (1989) S.576
- Gemeinwohlorientiertheit ist keinesfalls zu verwechseln mit
steuerrechtlicher Gemeinnützigkeit.
- Vom kodifizierten Recht sind die wichtigsten Gesetze The Trustee
Act von 1925, The Charities Act von 1960 und The Trustee Investment
Act von 1961. Vgl. Hill: Stiftungen in England und Wales (1971)
S.243
- Vgl. Hartmann: Der Trust im englischen Recht (1956) S.21 und
S.77; vgl. Gobin: Le mécénat. Histoire - Droit -
Fiscalité (1987) S.118. Zu beachten ist der juristische
Unterschied zwischen Besitz und Eigentum.
- Vgl Kötz: Trust und Treuhand. Eine rechtsvergleichende
Darstellung des anglo-amerikanischen Trusts und funktionsverwandter
Institute des deutschen Rechts (1963) S.26-27
- Für juristische Personen gelten Einschränkungen;
vgl. Hartmann: Der Trust im englischen Recht (1956) S.30. Nach
deutschem Stiftungsrecht ist das nur in begrenztem Umfang möglich.
Solche Interventionen werden in England oft von Trust Corporations
vorgenommen, die geschäftsmäßig gegen Entgelt
als Treuhänder walten. - Der Settlor kann gleichzeitig Trustee
sein.
- Der Begünstigte kann der Settlor sein, ebenso der Trustee,
sofern weitere Begünstigte vorhanden sind.
- Somit unterliegt der Vorgang der Zwecksetzung und später
derjenige der 'ewigen' Verfolgung dieses Zweckes einem begrenzten
demokratischen Abstimmungsprozeß. Vgl. Neuhoff: Anmerkungen
zum Thema "Transferwirtschaftslehre und Philantropie"
(1973) S.38
- Vgl. Schairer: Aufgabe, Struktur und Entwicklung der Stiftungen
(1958) S.8; vgl. Merkle: Stiftungen: Unternehmerische Initiative
und gesellschaftspolitische Verantwortung (1972) S.14. Eine zielbewußte
Stiftungspolitik des Unternehmers kann im Laufe der Zeit dazu
beitragen, daß er und seine Motive besser verstanden werden.
"Mehr ist unzweckmäßig, und mehr ist auch keineswegs
erforderlich." Ebenda S.18-19; vgl. o.V.: Die Stiftungen:
Ein Instrument des Imperialismus (1971) S.15; vgl. Becker: Unternehmen
zwischen Sponsoring und Mäzenatentum (1993) S.63
- Vgl. Boulding: Über eine reine Theorie der Stiftung (1973)
S.12. Die Stiftung nimmt dann einen quasi-unternehmerischen Charakter
an.
- Der mit der Realisation von Stiftungen verbundene Gedanke
einer dauerhaften Wirkung weist eine Verknüpfung mit dem
d'Arcy-Thompson-Gesetz auf, nach dem alles, was ist, so ist, weil
es so wurde. Das heißt, daß Stiftungen als Modelle
in den zusammen vier Dimensionen von Raum und Zeit vorzustellen
sind. Allmählich kann eine ständige Änderung ihrer
ursprünglichen Strukturen durch Lernprozesse sowie durch
Anwachsen des Vermögens oder Substanzverlust stattfinden.
Stiftungen sind oft zufälligen Kräften ausgeliefert,
welche die verschiedenen Aufgabenbereiche in den Stiftungen mit
bestimmten Personen besetzen. Vgl. Boulding: Über eine reine
Theorie der Stiftung (1973) S.30-31
- Vgl. Kapitel 3 "Gestaltungsformen privatwirtschaftlichen
Literaturengagements". Es scheiden allerdings unmittelbar
auf Personen bezogene Fördervarianten aus. Vgl. Kapitel 2.4
"Literaturmäzenatentum und Literatursponsoring"
- Eine unabhängige Stiftung kann aber auch eine so eigenständige
Position einnehmen, daß diese den Imagezielen des Unternehmens
beziehungsweise Unternehmers, dem sie ihre Existenz verdankt,
zuwiderläuft. Die in den USA registrierte Ford Foundation
ist dafür ein Beispiel: Sie äußerte sich kritisch
zum Automobilbau. In Deutschland wurde, allerdings weniger spektakulär,
mit ihrer Hilfe unter anderem 1964 das 'Literarische Colloquium
Berlin' (LCB) gegründet. Es stellt Räume für deutsche
und ausländische Autoren zur Verfügung. Vgl. Kulturkreis
der deutschen Wirtschaft im Bundesverband der Deutschen Industrie
e.V.: Bericht über die Jahre 1988 und 1989 (1990) S.36
- Fohrbeck: Renaissance der Mäzene? Interessenvielfalt
der privaten Kulturfinanzierung (1989) S.47
- Fohrbeck: Renaissance der Mäzene? Interessenvielfalt
der privaten Kulturfinanzierung (1989) S.341
- Vgl. Kapitel 6.1 "Ethische Fundierung"
- Vgl. zur steuerlichen Gemeinnützigkeit Kapitel 2.3.2
"Steuerrechtliche Bestimmungen". In Deutschland ist
Voraussetzung für steuerliche Gemeinnützigkeit, daß
zum einen die Einkünfte ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden: Die Allgemeinheit
muß gefördert werden. Außerdem darf die Stiftung
keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb führen. Vgl.
Merkle: Stiftungen: Unternehmerische Initiative und gesellschaftspolitische
Verantwortung (1972) S.17. Unter die Rechtsform einer Stiftung
werden verschiedene Gebilde vom Steuerrecht subsumiert, weshalb
dessen Diskussion hier keinen Erkenntnisfortschritt bringt. Einerseits
werden Steuersubjekte wie 'Stiftungen aller Art', 'Stiftungen
und andere Zweckvermögen', Anstalten und Vermögensmassen
unterschieden. Andererseits wird in Stiftungen Öffentlichen
und Privaten Rechts, Familienstiftungen, in- und ausländische
Stiftungen et cetera aufgeteilt. Vgl. Hillebrecht: Zwei Menschenalter
Gemeinnützigkeitsrecht der Stiftungen (1987) S.9
- Es gibt in einschlägigen Spezialwerken über die
cy-pres doctrine etwa 1.000 englische Entscheidungen; die juristische
Unausführbarkeit einer Stiftung in Deutschland ist sehr selten.
Vgl. Kötz: Trust und Treuhand. Eine rechtsvergleichende Darstellung
des anglo-amerikanischen Trusts und funktionsverwandter Institute
des deutschen Rechts (1963) S.119
- Gobin: Le mécénat. Histoire - Droit - Fiscalité
(1987) S.120. Diese Aufgliederung ist in Deutschland nach §
137 Bürgerliches Gesetzbuch unmöglich.
- Stiftungsoasen sind den "off-shore" oder "international
banking facilities" im Bankbereich vergleichbar. Dabei spielt
etwa die Verfügbarkeit der Finanzmittel eine große
Rolle.
- Die Untersuchung beschränkt sich auf den Vergleich Deutschland
- England. In anderen Staaten der Europäischen Union ist
eine Stiftungs- beziehungsweise Trustansiedlung unter bestimmten
Kriterien für Unternehmen aus Deutschland und England noch
günstiger, wie etwa in Dänemark, hinzu kommen die Nichtunionsstaaten.
Vgl. Berkel; Neuhoff; Schindler; Steinsdörfer: Stiftungshandbuch
(1988) S.11-12
- Die restriktive deutsche Gesetzgebung ist dem Stiftungsstandort
Deutschland abträglich. Dagegen sind bereits seit langem
Trusts kontinentaleuropäischer Unternehmen in England registriert.
Innerhalb Großbritanniens ist die Trustgesetzgebung von
Wales derjenigen von England ähnlich. Schottland hat dagegen
eine stark vom englischen Recht abweichende, kodifizierte Trustgesetzgebung.
Vgl. Whitaker: The Foundations (1974) S.139. Gewinnorientierte
Trusts werden in England niedriger als gewinnorientierte Stiftungen
in Deutschland besteuert. Dies hat für betriebliche Literaturförderung
aber geringe Relevanz, da Unternehmen in diesem Fall ohne den
Umweg einer Stiftung oder eines Trusts wirtschaftlich aktiv werden
können. Der gemeinnützige Trust für betriebliches
Literaturengagement in England ist der entsprechenden gemeinnützigen
Stiftung in Deutschland gleichgestellt.
- Spenden können einmal oder kontinuierlich vergeben werden.
- Vgl. Fohrbeck: Renaissance der Mäzene? Interessenvielfalt
der privaten Kulturfinanzierung (1989) S.47
- Die Fördermitgliedschaft in literarischen Vereinen ohne
Inanspruchnahme von dessen Dienstleistungen ist mit einer Spende
verwandt.
- Insofern ist die Interaktion zwischen Spender und Gefördertem
als Austauschbeziehung aufzufassen. Vgl. Raffeé; Wiedmann;
Abel: Sozio-Marketing (1983) S.731. Zur Antriebskraft der Gratifikation
vgl. Kapitel 2.2 "Literaturengagement als Teil unternehmerischer
Zielsysteme"
- Vgl. Raffeé; Wiedmann; Abel: Sozio-Marketing (1983)
S.730; vgl. Kapitel 5.2 "Formen und Werte des gesellschaftlichen
Umfeldes"
- Vgl. Kapitel 2.3.2 "Steuerrechtliche Bestimmungen"
- Altenheim: Nordlicht. Literatur an der Alster (1990) S.250;
vgl. Baron: Literaturhäuser in Hamburg, Berlin und Frankfurt;
Die Provinz muß draußen bleiben (1990) S.21
- Eine Einschränkung der Vertagsfreiheit stellt etwa der
Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne des § 138 Bürgerliches
Gesetzbuch dar.
- Vgl. o.V.: Die Brockhaus-Enzyklopädie, Stichwort "Auftrag"
(1987) S.313
- Vgl. Leipold: Die Auftraggeber und Gönner Konrads von
Würzburg (1976) S.13-14
- Vgl. Fohrbeck: Renaissance der Mäzene? Interessenvielfalt
der privaten Kulturfinanzierung (1989) S.44
- Dies gilt auch für bedeutende Verleger, die keineswegs
nur als Geschäftsleute auftreten, sondern als Beteiligte
im Wortsinn. S. Fischer hat durch geistige Präsenz stilbildend
gewirkt: der Naturalismus ist eng mit ihm verbunden.
- Unterschiedliche Formen der Zensur werden im Kapitel 6.4 "Grenzen
gesellschaftsorientierten Literaturengagements" besprochen.
- Der Zeichner Christoph Meckel gestaltete den Konzerngeschäftsbericht
der Firma 'Vorwerk'. Vgl. Kapitel 3.1.4 "Mitarbeit und Beobachtungen
von Autoren im Betrieb"
- Vgl. Chalendar; Brébisson: Mécénat en
Europe (1987) S.265-266
- Vgl. Brébisson: Le mécénat (1986) S.44
- Roth: Kultur-Sponsoring. Meinungen, Chancen und Probleme,
Konzepte, Beispiele (1989) S.24. Hermann Glaser war Kulturbürgermeister
der Stadt Nürnberg.
- Vgl. Erdtmann: Sponsoring und emotionale Erlebniswerte (1989)
S.33; vgl. Kapitel 2.1 "Stand des Literaturengagements in
Deutschland und England". Von den Überlegungen dieser
Untersuchung unberührt sind die Sorgen der Kulturverantwortlichen,
daß die Öffentliche Hand aus Gründen, die mit
unternehmerischer Förderung nicht zusammenhängen, die
Kulturbudgets kürzt.
- ABSA: Association for Business Sponsorship of the Arts; vgl.
Kapitel 6.5.2 "Association for Sponsorship of the Arts und
Arts Council of Great Britain"
- ABSA: absa up and running in Northern Ireland (1989) S.2
- Siemens AG: Siemens Kultur Progamm 1988/89 (1989) S.6
- Dies gilt in gleichem Maße für die Bürokratien
des Staates.
- Boulding: Über eine reine Theorie der Stiftung (1973)
S.30; vgl. Kapitel 7.2 "Kontrolle von Literaturengagement
und deren Probleme"
- Die Förderung von Autoren erhöht deren Einkommen,
wenngleich von einem bestimmten Fördervolumen ab weitere
Autoren auf den Markt drängen werden. Vgl. Loock: Kunstsponsoring.
Ein Spannungsfeld zwischen Unternehmen, Künstlern und Gesellschaft
(1988) S.73
- Crouch; Marquand: Sponsorship (1990) S.373
- Daube: Some objections to sponsorship (1981) S.64
- Crouch; Marquand: Sponsorship (1990) S.373
- Juristisch meint der Begriff Zensur nur den Tatbestand staatlicher
Vorzensur durch einen beamteten Zensor. Vgl. Thorn-Prikker: Zensur!
Zensur? Sprachregelungen oder Das gesprächige Schweigen der
Demokratie (1981) S.263
- Vgl. Reuter: Wirtschaft und Kunst - ein neuer Feudalismus
(1989) S.6
- Härtling: Der Autor - kein Berufsbild (1975) S.304
- Binder: Literatur als Denkschule (1972) S.110
- Zitiert nach Rüegg: Lesen als Bedingung humaner Existenz
(1975) S.175
- Vgl. Reuter: Wirtschaft und Kunst - ein neuer Feudalismus
(1989) S.3
- Vgl. Hoffmann: Kultur für alle. Perspektiven und Modelle
(1979) S.21-22; vgl. Schultz: Kunst- und Kultursponsoring. Neue
Wege unternehmerischer Konzeptionen (1989) S.56-58
- Vgl. Shaw: An Adjunct to the Advertising Business? (1990)
S.378
- Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz
- Hoffmann: Kultur für alle. Perspektiven und Modelle (1979)
S.28
- Reuter: Wirtschaft und Kunst - ein neuer Feudalismus (1989)
S.3-4
- Weiterhin hat der Staat die Macht, aus "political concerns"
unternehmerisches Literaturengagement zu zensieren, insbesondere
dann, wenn das Engagement Weltanschauungen verbreiten hilft oder
politische Ansichten unterstützt, die gesellschaftlich umstritten
sind. Vom Staat oder politischen Repräsentanten kann, gegebenenfalls
mit Hilfe der Gesellschaft, Druck auf fördernde Unternehmen
ausgeübt werden. Vgl. Reiss: Political Concerns Affect Business
Sponsorships (1990) S.57-64. Reiss belegt in seiner Untersuchung,
daß es Staatszensur an Kunstförderprojekten durch Unternehmen
in den Vereinigten Staaten von Nordamerika gibt.
- Brébissant: Le mécénat (1986) S.8 (Übersetzt
aus dem Französischen durch den Verfasser); vgl. Zorn: Entwicklungen
im Bereich des Sozio- und Kultur-Sponsorings (1990) S.43
- Vgl. Kosianski: Le mécénat culturel d'entreprise:
un partenariat favorable à l'entreprise, à la culture
et à l'intérêt général (1992)
S.775-777
- Vgl. Loock: Kunstsponsoring - Eine neue Dimension der künstlerischen
Abhängigkeit? (1989) S.178
- Dies bedeutet im besonderen, daß der Staat sich keinesfalls
von Kulturförderung zurückziehen darf.
- Vgl. Kosianski: Le mécénat culturel d'entreprise:
un partenariat favorable à l'entreprise, à la culture
et à l'intérêt général (1992)
S.772-775
- Saxer: Das Buch in der Medienkonkurrenz (1975) S.214-215
- Reuter: Wirtschaft und Kunst - ein neuer Feudalismus (1989)
S.17
- Es gibt in England weitere Organisationen, deren Aktivitäten
unternehmerisches Literaturengagement tangieren, etwa das 'Directory
for Social Change'. Es veröffentlicht Leitfäden über
Kunstförderung durch Unternehmen, die sich sowohl an Unternehmen
wie den Kunstbetrieb wenden. Auch in Deutschland existieren -
wenngleich nur lokal - Unternehmervereinigungen, etwa der Aktionskreis
Unternehmer für Kultur in Wuppertal, der Initiativkreis Ruhrgebiet
oder die Unternehmerinitiative Niedersachsen. Vgl. Schuler: Kultur
und Management: Der Aktionskreis Unternehmer für Kultur (1991)
S.298-299; vgl. Grüßer: Kultursponsoring. Die gegenseitigen
Abhängigkeiten von Kultur, Wirtschaft und Politik (1991)
S.222-225
- Vgl. Zorn: Entwicklungen im Bereich des Sozio- und Kultur-Sponsoring
(1990) S.39
- The Per Cent Club: The Per Cent Club (o.J.) o.S.
- Im Ursprungsland der 'Per Cent Clubs', den USA, sind 'One
Per Cent', 'Two Per Cent', 'Five Per Cent' und aus biblischer
Ableitung 'Ten Per Cent Clubs' gegründet worden.
- Hier spielt das Secondment eine bedeutende Rolle, vgl. Kapitel
4.5.2 "Secondees im Bereich des Literaturengagements"
- Zitiert in: Eastwood; Eastwood: A Guide to Company Giving
1991 (1991) S.191
- Die Mitgliedsbedingungen sind: "The company's community
contributes in the UK should be not less than 0.5 % of UK pre-tax
profits" oder alternativ "the company's community contributions
in the UK should be not less than 1 % of gross dividends paid
to shareholders pro-rated to UK profits. For the purpose of this
calculation the total dividend payment is multiplied by the percentage
of total pre-tax profits earned in the UK." Vgl. Eastwood;
Eastwood: A Guide to Company Giving 1991 (1991) S.191
- Die Wertstellung für die gesetzliche Bilanzierung und
für den Klub können durchaus in gegenteiliger Richtung
festgelegt sein.
- Vgl. Eastwood; Eastwood: A Guide to Company Giving 1991 (1991)
S.191
- Im Jahr 1993 waren über 350 Unternehmen Mitglied des
Klubs. Die meisten davon gehören zu den 1000 größten
britischen Unternehmen.
- Vgl. Kapitel 5.3.1 "Bekanntheitsgradpolitik"
- The Per Cent Club: The Per Cent Club (o.J.) o.S.
- Eine Kontinutität der an die Gesellschaft übereigneten
Leistungen würde besonders in Zeiten magerer Gewine eine
Stiftung oder ein Trust ermöglichen; vgl. Kapitel 6.3 "Rechtliche
Gestaltungsformen"
- Vgl. Kapitel 5.4.1 "Werbung und Verkaufsförderung"
- Mäzenatische Förderung muß aus dem Gewinn
nach Steuern bestritten werden, vgl. Kapitel 2.4 "Literaturmäzenatentum
und Literatursponsoring". Nach den Mitgliedsbedingungen des
'The Per Cent Club' ist es möglich, öffentlichen Belangen
aus dem versteuerten Gewinn Förderungen zukommen zu lassen.
Dies dürfte im gegebenen Kontext aber die Ausnahme darstellen,
denn sonst könnte die Klubmitgliedschaft gleich darauf beruhen.
- The Per Cent Club: The Per Cent Club (o.J.) o.S.
- Noll; Bachmann: Der kleine Machiavelli (1993) S.114
- Ogger: Nieten in Nadelstreifen. Deutschlands Manager im Zwielicht
(1992) S.105
- ABSA: Setting standards for the 1990s. Principles for good
practice in arts sponsorship (1990) S.3
- Tweedy: ABSA's Codes for Business Sponsors (1990) S.390
- Tweedy: ABSA's Codes for Business Sponsors (1990) S.389
- Vgl. Grüßer: Kultursponsoring. Die gegenseitigen
Abhängigkeiten von Kultur, Wirtschaft und Politik (1991)
S.339. Unter den Mitgliedern sind 180 der am stärksten kulturengagierten
Unternehmen Großbritanniens vertreten. Vgl. Kosianski: Le
mécénat culturel d'entreprise: un partenariat à
l'entreprise, à la culture et à l'intérêt
général (1992) S.510
- ABSA: What Does ABSA Offer Business? (o.J.) o.S.
- Häufig wird ein solches Engagement interessierter Manager
als Secondment durchgeführt. Vgl. Kapitel 4.5.2 "Secondees
im Bereich des Literaturengagements"
- Vgl. Domdey: Kunstförderung in Großbritannien (1993)
S.90-91
- Vgl. Grüßer: Kultursponsoring. Die gegenseitigen
Abhängigkeiten von Kultur, Wirtschaft und Politik (1991)
S.339-340
- Tweedy: ABSA's Codes for Business Sponsors (1990) S.390
- ABSA: Business Sponsorship Incentive Scheme. Survey of Business
Winners 1990/91 (1992) S.1
- Vgl. ABSA: Business Sponsorship Incentive Scheme. Survey of
Business Winners 1990/91 (1992) S.1
- Vgl. Mason: Le financement de la culture en Écosse:
Un système d'économie mixte (1988) S.149. Die Unterstützung
beträgt für "A First Time Sponsor" für
1 Pfund Sponsorengelder 1 Pfund BSIS Fördergelder, für
"A Second Time Sponsor" für 2 Pfund Sponsorengelder
1 Pfund BSIS Fördergelder, für "An Established
Sponsor" für 4 Pfund Sponsorengelder 1 Pfund BSIS Fördergelder.
Die Mindestfördersumme ist 1.000 Pfund; die Höchstförderung
beträgt 25.000 Pfund. ABSA: Business Sponsorship Incentive
Scheme. Survey of Business Winners 1990/91 (1992) S.1
- Vgl. Kapitel 3 "Gestaltungsformen privatwirtschaftlichen
Literaturengagements"
- Vgl. Domdey: Kunstförderung in Großbritannien (1993)
S.90
- Vgl. ABSA: Business Sponsorship Incentive Scheme. Survey of
Business Winners 1990/91 (1992) S.1-8. Problematisch bei dieser
Umfrage ist, daß die Gesponsorten nicht ebenfalls befragt
wurden sowie abgelehnte Bewerberunternehmen von der Befragung
ausgenommen wurden.
- Das Wirken der Arts Councils wird im folgenden erörtert.
- Vom Gesamtbudget für England des Arts Council der Haushaltsjahre
1984-85 wurden von 81.703.000 Pfund nur 898.500 Pfund, das entspricht
1,09 Prozent, für Literaturförderung ausgegeben. In
einem Sonderprogramm über 5.521.500 Pfund zugunsten der unterentwickelten
Regionen, die mit Einsparungen in reichen Regionen erreicht wurden,
nahm die Literatur mit 350.000 Pfund oder 6,34 Prozent einen deutlich
besseren Platz ein. Vgl. Head: Sponsorship. The newest marketing
skill (1981) S.21; vgl. Harrop: Les difficultés de la décentralisation
culturelle en Grande-Bretagne (1988) S.60-61; vgl. Shaw: An Adjunct
to the Advertising Business (1990) S.377. Im hier interessierenden
Literaturbereich wird die Förderung angestrebt von "Communication,
Training, Education, Publishing and Building an Audience/Literature
in Performance." Vgl. South West Arts: Literature Policy
for South West Arts (1991) S.4
- Die Arts Councils von Schottland und Wales gehören der
zentralen Organisation des Arts Council an, haben aber weitgehende
Autonomie. Das Gebiet von Nord-Irland hat einen völlig eigenständigen
Arts Council.
- Ende 1992 wurde der Name, ausgehend von dem 1951 gewählten
"Kulturkreis im Bundesverband der deutschen Industrie",
in den heutigen umbenannt, da auch Dienstleistungsunternehmen
wie Banken und Versicherungen im Kulturkreis vertreten sind, ohne
daß die Anbindung an den Bund Deutscher Industrie geändert
wurde. Vgl. Willnauer: Der Kulturkreis der deutschen Wirtschaft
im Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (1993) S.235
- Vgl. Grüßer: Kultursponsoring. Die gegenseitigen
Abhängigkeiten von Kultur, Wirtschaft und Politik (1991)
S.345; vgl. Willnauer: Der Kulturkreis der deutschen Wirtschaft
im Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (1993) S.235. Der
Philosophie des Kulturkreises folgend, werden die genaue Anzahl
der Unternehmen und deren Namen nicht genannt. Das Jahresbudget
liegt zwischen ein und zwei Millionen DM.
- Fohrbeck: Renaissance der Mäzene? Interessenvielfalt
der privaten Kulturfinanzierung (1989) S.164
- Der Kulturkreis der deutschen Wirtschaft im Bundesverband
der Deutschen Industrie gilt im Sinne von § 111 Abs.2 Einkommenssteuerrecht
als eine der wenigen Institutionen in Deutschland, die als besonders
förderungswürdig anerkannt sind. Somit können bis
zu zehn Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte abgezogen
werden. Dies ist nach § 48 Abs.2 der Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung
durch die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates anerkannt
worden. Vgl. Lex: Kulturförderung durch Steuerbegünstigung
(1993) S.169. Allerdings geben steuerliche Motive keinen Ausschlag
per se für Kunstförderung durch Unternehmen, wie in
Kapitel 2.3.2 "Steuerrechtliche Bestimmungen" festgestellt
wurde.
- Fohrbeck: Renaissance der Mäzene? Interessenvielfalt
der privaten Kulturfinanzierung (1989) S.164. Dem steht freilich
der beträchtliche politische Einfluß des Kulturkreises
entgegen, er wird zum Beispiel zu Experten-Anhörungen im
Parlament geladen. Vgl. Wolf-Csanády: Kunstsponsoring und
Kulturförderung durch Unternehmen in Deutschland und Österreich
und ihr kulturpolitischer Kontext (1994) S.83
- In England wie in anderen Industriestaaten fehlt eine vergleichbare
Institution. Dies heißt allerdings keinesfalls, daß
stilles individuelles Engagement in Deutschland stärker als
in England ausgeprägt ist; das Gegenteil ist der Fall, wie
die Überlegungen des Kapitels 2.1 "Stand des Literaturengagements
in Deutschland und England" zeigten. In der französischen
Fachliteratur wird diese Position bestätigt, dort wird unternehmerisches
Engagement auf die philantropische Tradition des Landes zurückgeführt.
Vgl. Kosianski: Le mécénat culturel d'entreprise:
un partenariat favorable à l'entreprise, à la culture
et à l'intérêt général (1992)
S.58
- Vgl. Becker: Unternehmen zwischen Sponsoring und Mäzenatentum
(1993) S.65
- Vgl. Kapitel 3.1.1 "Würdigung literarischer Leistungen"
- Die Kunststiftung wurde in der Rechtsform einer Gesellschaft
mit beschränkter Haftung gegründet.- Eine Ähnlichkeit
der Stiftungskonzeption besteht besonders ausgeprägt mit
dem oben diskutierten BSIS-Programm der britischen Regierung.
- Vgl. Duhme: Die Förderung Bildender Kunst durch Unternehmen
in der Bundesrepublik Deutschland (1986) S.124
- Teufel: Kunstverständnis und Kunstförderung in Baden-Württemberg
(1989) S.54. Dieses Finanzierungsmodell wird auch als Matching
Fund bezeichnet. Vgl. Loock: Möglichkeiten und Grenzen unternehmerischer
Kulturförderung (1993) S.288
- Mitglieder können auch nationale Vereinigungen für
unternehmerische Kulturförderung von Nicht-EU-Staaten werden.
- Kay: Where Europe seeks a lead from Britain (1991) S.214
- Vgl. CEREC: CEREC (o.J.) o.S.; vgl. Vanhaeverbeke: Private
Kulturförderung in europäischen Dimensionen (1993) S.128
- Kay: Where Europe seeks a lead from Britain (1991) S.214
- Vgl. Vanhaeverbeke: Private Kulturförderung in europäischen
Dimensionen (1993) S.128. Unterstützung durch Unternehmen
ist dagegen willkommen. Vgl. Vanhaeverbeke: The Oracle for the
Pan-European Sponsor (1991) S.10
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