MATEO - Mannheimer Texte Online
- Der Begriff Förderung bedeutet jemanden zu begünstigen,
womit übergreifend alle Formen der Unterstützung von
Literatur durch Unternehmen umfaßt werden. Damit ist aber
gleichzeitig eine einseitige Beziehung vom Unternehmen zum Literaturbetrieb
ausgedrückt. Engagement umfaßt dagegen inhaltlich Einsatz
aus Verbundenheit, hier das Gefühl des Verpflichtet-seins
zum Wohlergehen des Literaturbetriebes. Damit wird zum Ausdruck
gebracht, daß Literatur keinesfalls als inhaltsleerer Gegenstand
von Unternehmen instrumentalisiert wird, sondern daß vielmehr
als Grundgedanke ein aktives Verhalten, unter anderem ein geistiger
Diskurs zwischen Förderer und Geförderten vorliegt.
Es gehen also auch von den Autoren beziehungsweise der Literatur
positive Wirkungen aus. Vgl. Duhme: Die Förderung Bildender
Kunst durch Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland (1986)
S.182
- Vgl. Wolf-Csanády: Kunstsponsoring und Kulturförderung
durch Unternehmen in Deutschland und Österreich und ihr kulturpolitischer
Kontext (1994) S.1 und S.19-41; vgl. Bruhn; Mehlinger: Rechtliche
Gestaltung des Sponsoring. Sport-, Kultur-, Sozial-, Umwelt- und
Programmsponsoring. Bd. II (1994) S.73-74
- Presse- und Informationsamt der Bundesregierung: Was tut der
Bund für die Kultur? Antwort auf zwei große Anfragen
(1985) S.10-12; vgl. Muschter: Künstlerförderung in
der Bundesrepublik Deutschland (1993) S.37
- In Deutschland und England sind die beiden Hauptfreiheiten
ebenso wie das Urheberrecht in hohem Maße gewährleistet.
Das Steuerrecht und die soziale Sicherung für Autoren werden
von künstlerischer Seite in beiden Staaten trotz unterschiedlicher
Lösungsansätze als verbesserungswürdig angesehen.
Eine Diskussion solcher Ansätze würde den Rahmen dieser
Untersuchung über unternehmerische Literaturförderung
sprengen. Vgl. Fohrbeck; Wiesand: Der Autoren-Report (1972) S.287-308;
vgl. Mechtel: Alte Schriftsteller in der Bundesrepublik - Was
hat sich geändert? (1981) S.250-254; vgl. Barlett: Social
Security Benefits (1992) S.383-391
- Vgl. Bongiovanni: Développement culturel et stratégies
locales de développement (1988) S.176; vgl. Erdtmann: Sponsoring
und emotionale Erlebniswerte (1989) S.56. Vgl. Kapitel 1.2.1 "Kultur
und Kunst", insbesondere die Überlegungen zu meritorischen
Gütern.
- Presse- und Informationsamt der Bundesregierung: Was tut der
Bund für die Kultur? (1985) S.13; vgl. Kosianski: Le mécénat
culturel d'entreprise: un partenariat favorable à l'entreprise,
à la culture et à l'intérêt général
(1992) S.59-60. Deutsche auswärtige Kulturförderung
unterliegt dem Zuständigkeitsbereich des Bundes. Darüber
hinaus ist aber "das Recht kultureller Einrichtungen so unübersichtlich
geworden, daß deren Koordination zum entscheidenden Problem
wird, und zwar sowohl in vertikaler als auch in horizontaler Richtung."
Abelein: Deutsche Kulturpolitik. Dokumente (1970) S.13
- Vgl. Abelein: Die Kulturpolitik des Deutschen Reiches und
der Bundesrepublik Deutschland. Ihre verfassungsgeschichtliche
Entwicklung und ihre verfassungsrechtlichen Probleme (1968) S.65-66;
vgl. Hummel; Berger: Die volkswirtschaftliche Bedeutung von Kunst
und Kultur (1988) S.119; vgl. Fischer: Kulturförderung durch
Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland (1988) S.52; vgl.
Loock: Kunstsponsoring. Ein Spannungsfeld zwischen Unternehmen,
Künstlern und Gesellschaft (1988) S.36; vgl. Schultz: Kunst-
und Kultursponsoring. Neue Wege unternehmerischer Konzeption (1989)
S.12; vgl. Bruhn: Sponsoring. Unternehmen als Mäzene und
Sponsoren (1991) S.48; vgl. Wemmer: Der Bund und die private Kulturförderung
(1993) S.151-152. Oft ist eine Trennung zwischen öffentlicher
und betrieblicher Förderung unmöglich. Vgl. Fohrbeck;
Wiesand: Von der Industriegesellschaft zur Kulturgesellschaft?
Kulturpolitische Entwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland
(1989) S.58
- Vgl. Gobin: Le mécénat. Histoire - Droit - Fiscalité
(1987) S.83-84; vgl. Fischer: Kulturförderung durch Unternehmen
in der Bundesrepublik Deutschland (1987) S.30-34
- Presse- und Informationsamt der Bundesregierung: Was tut der
Bund für die Kultur? (1985) S.8
- Presse- und Informationsamt der Bundesregierung: Mehr Raum
für Kultur. Kulturförderung des Bundes (1988) S.37.
Parallel dazu entdecken Unternehmer die Auswertbarkeit des Kulturengagements
für unternehmerische Ziele. Vgl. Chalendar; Brébisson:
Mécénat en Europe (1987) S.264
- Vgl. Kapitel 6.5.2 "Association for Sponsorship of the
Arts und Arts Council of Great Britain"
- Harrop: Les difficultés de la décentralisation
culturelle en Grande-Bretagne (1988) S.59 (Übersetzung aus
dem Französischen durch den Verfasser)
- Die finanziellen Engpässe für Kunst haben sich in
der Dekade der 1990er Jahre unter Premierminister Major weiter
verschärft. Vgl. Domdey: Kunstförderung in Großbritannien
(1993) S.91-93
- Vgl. Erny; Godde; Richter: Handbuch Kultur 90. Modelle und
Handlungsbedarf für die kommunale Kulturarbeit (1988) S.219
- Vgl. Erdtmann: Sponsoring und emotionale Erlebniswerte (1989)
S.33; vgl. Kosianski: Le mécénat culturel d'entreprise:
un partenariat à l'entreprise, à la culture et à
l'intérêt général (1992) S.732-734
- Vgl. Allen: Sponsoring the Arts. New Business Strategies for
the 1990s (1990) S.3 und S.18
- Piquet: Sponsoring et mécénat. La communication
par l'événement. (1985) S.74 Zur Korrelation der
Politik von Margaret Thatcher und Sponsoring vgl. Shaw: An Adjunct
to the Advertising Business? (1990) S.375. Seit dem Rücktritt
von Frau Thatcher als Premierministerin gibt es keine grundlegende
Änderung der britischen Kulturpolitik.
- Vgl. Kapitel 1.2.1 "Kultur und Kunst"
- Adam: Die Bürde des Überflusses. Auch im Westen
hätte vieles die Abwicklung verdient (1992) S.23; vgl. Davies:
Nachwuchsbedarf - Auch beim Publikum (1991) S.58-59 und S.62
- Vgl. Foreign and Commonwealth Office: Promotion of the Arts
(1988) S.1
- Foreign and Commonwealth Office: Promotion of the Arts (1988)
S.1. Ziel ist eine "économie mixte de la culture".
Mason: Le financement de la culture en Écosse: un système
d'économie mixte (1988) S.145
- Vgl. Barrat; Fates; Meek: Corporate Donations and Sponsorship
as Sources of Income for the Arts. (1980) S.11; vgl. Meenaghan:
Commercial Sponsoring (1983) S.12, vgl. Allen: Sponsoring the
Arts. New Business Strategies for the 1990s (1990) S.7. In Deutschland
beträgt der Anteil an Fördermitteln, die von Mäzenen
und Sponsoren aufgebracht werden, zwischen ein und zwei Prozent.
Vgl. Roloff-Momin: Abschied von der Planwirtschaft - Perspektiven
und Finanzierung kommunaler Kulturarbeit (1993) S.163
- Head: Successful Sponsorship (1988) S.22
- Vgl. Campenhausen; Seifart; Neuhoff: Mäzenatentum in
Vergangenheit und Gegenwart (1988) S.87; vgl. Lex: Kulturförderung
durch Steuerbegünstigung (1993) S.169. Über personelle
Mittel hinaus spart der Staat auch sachliche und organisatorische
Mittel.
- Vgl. Kapitel 6.5.2 "Association for Sponsorship of the
Arts und Arts Council of Great Britain"
- Staatsministerium Baden-Württemberg: Die Kunstkonzeption
des Landes Baden-Württemberg (1990) S.304
- Meenaghan: Commercial Sponsorship (1983) S.13 (Übersetzung
aus dem Englischen durch den Verfasser). Es ist bezeichnend für
die Befindlichkeit staatlicher englischer Kunstförderung,
daß das unter Premierminister Major geschaffene 'Department
of Heritage' in Teilen der Öffentlichkeit als 'Ministery
of Fun' bezeichnet wird. Vgl. Domdey: Kunstförderung in Großbritannien
(1993) S.93
- Willey: Sport, Commerce and the State (1985) S.26
- Shaw: An Adjunct to the Advertising Business? (1990) S.379
(Übersetzung aus dem Englischen durch den Verfasser)
- Vgl. Cardona; Rouet: Comment structurer le champ culturel?
(1987) S.177-193. Eine Übersicht über empirische Umfragen
zum Thema Mäzene in Deutschland vgl. Fohrbeck: Renaissance
der Mäzene? Interessenvielfalt der privaten Kulturfinanzierung
(1989) S.127
- Vgl. Kapitel 2.3 "Interdisziplinäre Eingrenzung
von Literaturengagements" und Kapitel 2.4 "Literaturmäzenatentum
und Literatursponsoring". Zusätzlich entstehen Abgrenzungsschwierigkeiten
des Literaturengagements zu weiteren Instrumentarien, zum Beispiel
zur Werbung. Dieses Problem wird vertieft durch die Nähe
der Literaturengagements zu anderen Förderarten, etwa zur
Theaterförderung. Unternehmen werden aus unterschiedlichen
Gründen das Volumen ihres Kulturengagements keinesfalls detailliert
dokumentieren, anders als der Staat. Vgl. Loock: Kunstsponsoring:
Ein mißverstandener Mythos? (1991) S.173
- Vgl. Becker: Unternehmen zwischen Sponsoring und Mäzenatentum
(1993) S.60
- Vgl. Shaw: An Adjunct to the Advertising Business (1990) S.376
- Karla Fohrbeck kommt zu dem Schluß, daß eine repräsentative
Studie über alle in Deutschland Kulturförderung betreibenden
Unternehmen bisher nicht vorliegt. Vgl. Fohrbeck: Renaissance
der Mäzene? Interessenvielfalt der privaten Kulturfinanzierung
(1989) S.127
- Dafür dürften innenpolitische Gründe eine Rolle
spielen. Zu vermuten ist, daß die Mittel schottischer Unternehmen,
die dem Großraum London zugute kommen, die Mittel englischer
Unternehmen für Schottland weit übersteigen. Das könnte
schottische Separationsbestrebungen befördern.
- Sofern die Stichprobe hinreichend groß ist, besagt das
'Gesetz der großen Zahlen' in Verbindung mit der 'Ungleichung
von Bienayme-Tschebyscheff', daß das Stichprobenmittel sich
praktisch sicher in dem berechneten Intervall befindet. Die Varianz,
die mögliche Abweichungswahrscheinlichkeit vom berechneten
Intervall des Stichprobenmittels, wird bei wachsendem Stichprobenumfang
beliebig klein. Vgl. Anderson; Popp; Schaffranek; Steinmetz; Stenger:
Schätzen und Testen. Eine Einführung in die Wahrscheinlichkeitstheorie
und schließende Statistik (1976) S.81-84
- Vgl. Lösel-Sauermann: Kunstförderung durch deutsche
Unternehmen aus kunsthistorischer Sicht (1994) S.2
- Vgl. Wöhe: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
(1993) S.78-79. In enger Form wird ein solches Verfahren unter
Berücksichtigung von Produktions-, Kosten- und Investitionstheorie
entscheidungsorientierte Betriebswirtschaftslehre genannt. Diese
als ein neues System zu bezeichnen, das auf einer Synthese zwischen
Nicklischs System, in dem die Betriebe als Gruppen arbeitender
Menschen aufgefaßt werden, und Gutenbergs System, das auf
der Produktivitätsbeziehung zwischen Faktoreinsatz- und Faktorausbringungsmenge
beruht, bleibt zu hinterfragen, weil die Betriebswirtschaftslehre
von jeher bestrebt ist, in einer gegebenen Situation die optimale
Entscheidung zu treffen.
- Vgl. Kirsch: Gewinn und Rentabilität. Ein Beitrag zur
Theorie der Unternehmungsziele (1968) S.10
- Der Nachteil eines umfassend definierten Begriffs besteht
häufig darin, zu unscharf für eine auf ihm fußende
Diskussion zu sein. Die interdisziplinäre Themenstellung
von unternehmerischer Literaturförderung erfordert eine Öffnung
des Begriffs 'Ziel' über rein monetäre Aussagen hinaus.
- Kirsch: Gewinn und Rentabilität. Ein Beitrag zur Theorie
der Unternehmungsziele (1968) S.10
- Vgl. Heinen: Das Zielsystem der Unternehmung (1966) S.59-81
- vgl. Kapitel 5.4.3 "Placements und absatzorientierte
Produktgestaltung"
- Heinen: Das Zielsystem der Unternehmung (1966) S.79
- Heinen: Das Zielsystem der Unternehmung (1966) S.80
- vgl. beispielsweise Kapitel 4.4 "Förderung sozialer
Harmonisierung innerhalb des Unternehmens", Kapitel 5.3.1
"Bekanntheitsgradpolitik" und Kapitel 6.1 "Ethische
Fundierung"
- Heinen: Das Zielsystem der Unternehmung (1966) S.80, vgl.
Kapitel 6.1 "Ethische Fundierung"
- Unter bestimmten Voraussetzungen können soziale Bestrebungen
durch Unternehmen als Sozio-Marketing charakterisiert werden.
Vgl. Raffée; Wiedmann; Abel: Sozio-Marketing (1983) S.683-685
- Vgl. Heinen: Das Zielsystem der Unternehmung (1966) S.81;
vgl. Kapitel 4 "Innerbetriebliches Literaturengagement durch
Unternehmen"
- Die Untersuchung eines Zielsystems unter Verwendung des relativen
Zielgewichtes als Einteilungskriterium führt zur Aufgliederung
in Zielfunktionen und Nebenbedingungen. Der Gewinn spielt in diesem
Modell eine zentrale Rolle. Es ist bei der Untersuchung von Literaturförderung
kaum anwendbar, da der Gewinn mit diesem Instrumentarium minimal
beeinflußt werden kann.
- Gewinn: Differenz aus Umsatz und Kosten
- Kapitalrentabilität: Produkt aus Umsatzbruttorentabilität
(Gewinn plus Fremdkapitalzinsen dividiert durch Umsatz) und Kapitalumschlag
(Gesamtkapital durch Umsatz)
- Vgl. Heinen: Das Zielsystem der Unternehmung (1966) S.128-130.
Das Modell enthält nur die wichtigsten Unternehmensziele.
- In Ausnahmefällen können solche Ziele sogar zu einem
Hauptziel der Unternehmung werden. Die Züricher Firma 'Migros
e.G.' sagt: "Das kulturelle und soziale Engagement ist für
die Migros ein Ziel in sich, nicht ein Mittel zum Zweck".
Vgl. Bickmann: Art-Sponsoring und Event Creation (1991) S.58
- Piquet: Sponsoring et mécénat, la communication
par l'événement (1985) S.174
- Vgl. Schanz: Grundlagen der verhaltenstheoretischen Betriebswirtschaftslehre
(1977) S.97-100; vgl. Raffée: Grundfragen und Ansätze
des strategischen Marketing (1989) S.6. "Gratifikationen
lassen sich als Anreize und Beiträge, Nutzen und Kosten oder
auch - im Falle positiver Gratifikationen - als Güter auffassen,
wobei man unter einem Gut alles verstehen kann, was Individuen
beziehungsweise Organisationen zu belohnen und dessen Entzug sie
zu bestrafen vermögen." Raffée; Wiedmann; Abel:
Sozio-Marketing (1983) S.699
- Raffée; Wiedmann: Wertewandel und gesellschaftliches
Marketing. Die Bewährungsprobe strategischer Unternehmensführung
(1989) S.563
- Vgl. Raffée; Wiedmann; Abel: Sozio-Marketing (1983)
S.700-702
- Auch in anderen europäischen Ländern wurden Schriften
zum Kulturengagement durch Unternehmen veröffentlicht, herauszuheben
ist Frankreich.
- Head: Successful Sponsorship (1988) S.5
- Head: Successful Sponsorship (1988) S.18
- Vgl. Kapitel 2.4 "Literaturmäzenatentum und Literatursponsoring"
- Bruhn: Sponsoring. Unternehmen als Mäzene und Sponsoren
(1991) S.21; vgl. Kapferer: Kapferer's Marketing-Wörterbuch,
Stichwort "Sponsoring" (1988) S.412; vgl. Bruhn: Handbuch
des Marketing (1989) S.419-420; Bruhn: Sozio- und Umweltsponsoring
(1990) S.6
- Bruhn: Sponsoring. Unternehmen als Mäzene und Sponsoren
(1991) S.17
- Bruhn: Sponsoring. Unternehmen als Mäzene und Sponsoren
(1987) S.1
- Für Bruhn ist Sponsoring eine Weiterentwicklung des historisch
älteren Mäzenatentums; diese Entwicklung ist für
ihn mit dem Entstehen des Marketing untrennbar verknüpft.
- Vgl. Kapitel 1.2.1 "Kultur und Kunst"
- Vgl. Heinen: Das Zielsystem der Unternehmung (1966) S.147-159;
vgl. Kapitel 2.2 "Literaturengagement als Teil unternehmerischer
Zielsysteme"
- Straetling: Private Kunstförderung zwischen Sponsoring
und Mäzenatentum (1990) S.114. Elisabeth Wolf-Csanády
bezeichnet ein solches Vorgehen als das Entwickeln von "How-to-do-Leitfäden",
die versuchen, "zur Praxis die nötige theoretische Basis
nachzuliefern." Wolf-Csanády: Kunstsponsoring und
Kulturförderung durch Unternehmen in Deutschland und Österreich
und ihr kulturpolitischer Kontext (1994) S.65
- Straetling: Private Kunstförderung zwischen Sponsoring
und Mäzenatentum (1990) S.153
- Vgl. Straetling: Private Kunstförderung zwischen Sponsoring
und Mäzenatentum (1990) S.125 und S.133
- Straetling: Private Kunstförderung zwischen Sponsoring
und Mäzenatentum (1990) S.136-137
- Vgl. Straetling: Private Kunstförderung zwischen Sponsoring
und Mäzenatentum (1990) S.142
- Piquet: Sponsoring et mécénat. La communication
par l'événement (1985) S.15 (Übersetzung aus
dem Französischen durch den Verfasser)
- Vgl. Kapitel 3 "Gestaltungsformen privatwirtschaftlichen
Literaturengagements"
- Vgl. Mussler: Sponsoring in den 90er Jahren (1991) S.17
- Vgl. Fischer: Kulturförderung durch Unternehmen in der
Bundesrepublik Deutschland (1988) S.47-48
- Piquet: Sponsoring et mécénat (1985) S.158
- Piquet: Sponsoring et mécénat (1985) S.158 (Unterstreichung
durch den Verfasser); vgl. Ramanantsoa: Voyage en stratégie
(1984) S.24
- Über Gründe über das mögliche Verschweigen
der tatsächlichen Hintergründe einer Förderung
vergleiche die Überlegungen des Kapitels 2.1 "Stand
des Literaturengagements in Deutschland und England"
- Die Ausführungen beschränken sich auf die zum Verständnis
der steuerrechtlichen Unterschiede notwendigen Grundzüge.
In Frankreich wurde zuerst Kulturförderung von juristischer
Seite aufgearbeitet.
- Vgl. Schulz: Kunst- und Kultursponsoring. Neue Wege unternehmerischer
Konzeption (1989) S.49-51
- Vgl. Bruhn; Mehlinger: Rechtliche Gestaltung des Sponsoring.
Vertragsrecht, Steuerrecht, Medienrecht, Wettbewerbsrecht Bd.I
(1992) S.97
- Hierbei ist durch das Unternehmen zu vermeiden, daß
der Fiskus Aufwendungen als verdeckte Gewinnausschüttung
einschätzen kann; dies ist regelmäßig der Fall,
wenn die an den Gewährsträger geleistete Spende den
durchschnittlichen Betrag an Spenden übersteigt, den das
Unternehmen an Dritte gespendet hat; vgl. den fälschlicherweise
in betriebswirtschaftlicher Fachliteratur als "Sponsoring-Urteil"
bezeichneten Gerichtsentscheid des Bundesfinanzhofes IR4/84 vom
09.08.1989 Bundessteuerblatt 1990 II, S.237
- Für natürliche Personen gilt § 10 b Einkommenssteuergesetz
respektive für Körperschaften § 9 Nr.3 Körperschaftssteuergesetz
- Norton: Industrial Sponsorship and Joint Promotions (1981)
S.105
- Zunächst muß an die Inland Revenue auf den Spendenbetrag
ein einheitlicher Körperschaftssteuersatz von 25 Prozent
bezahlt werden, der von dieser nach Prüfung auf Antrag der
unterstützten 'Charity' überschrieben wird.
- Norton: Industrial Sponsorship and Joint Promotions (1981)
S.105
- Allen: Sponsoring the Arts. New Business Strategies for the
1990s (1990) S.15
- Vgl. Eastwood; Eastwood: A Guide to Company Giving (1991)
S.9
- Der Terminus 'Open Company' ist umgangssprachlicher Art.
- Vgl. o.V.: Collins English Dictionary, Stichwort "Close
Company" (1991) S.306
- Eastwood; Eastwood: A Guide to Company Giving (1991) S.9;
vgl. o.V.: Collins English Dictionary, Stichwort "Close Company"
(1991) S.306
- Eastwood; Eastwood: A Guide to Company Giving (1991) S.9
- Auch hier muß ein einheitlicher Körperschaftssteuersatz
von 25 Prozent an die Inland Revenue abgeführt werden, den
sich die Charity dann gutschreiben lassen kann. Dies bedeutet,
daß die 'Close Company' mindestens 600 Pfund an die 'Charity'
und 200 Pfund an die 'Inland Revenue' übertragen muß,
um den absetzbaren Mindestbetrag zu erreichen.
- Eastwood; Eastwood: A Guide to Company Giving (1991) S.9.
Bis 1986 war dies die einzige Möglichkeit für Unternehmen,
um steuervergünstigte Spenden zu tätigen.
- Campenhausen; Seifart; Neuhoff: Mäzenatentum in Vergangenheit
und Gegenwart (1988) S.76; vgl. Eastwood; Eastwood: A Guide to
Company Giving (1991) S.10
- Der Steuersatz in beiden Ländern ist verschieden.
- Eastwood; Eastwood: A Guide to Company Giving (1991) S.12
- Nach § 4 Abs.5 Nr.1 Einkommenssteuergesetz dürfen
an Geschenken in Deutschland bis zu DM 75.- pro Person und Jahr
steuerunschädlich vergeben werden.
- Weiter entfällt die Umsatzsteuer, siehe unten. Wenn das
Geschenk ausschließlich zur Begünstigung der Verkaufsaktivitäten
des Unternehmens dient, kann es als abzugsfähige Betriebsausgabe
verbucht werden. Vgl. Section 577(9) of the 1988 Taxes Act.
- Eastwood; Eastwood: A Guide to Company Giving (1991) S.12
- South West Arts: Sponsorship and VAT Information Service (1992)
o.S.; vgl. Moorhead: Sponsors in Europe - some knotty Legal Issues
(1991) S.213 (VAT bedeutet 'Value Added Tax')
- Davon ausgenommen ist die Verwaltung der Zölle und der
bundesgesetzlich geregelten Verbrauchssteuern. Vgl. § 16
Abgabenordnung; vgl. § 17 Abs.2 Gesetz über die Finanzverwaltung
- Norton: Industrial Sponsorship and Joint Promotions (1981)
S.108
- § 4 Abs.4 Einkommenssteuergesetz
- Aufwand ist der an den Ausgaben bemessene betriebliche Güterverzehr.
Vgl. Raffée: Grundprobleme der Betriebswirtschaftslehre
(1974) S.211
- Sponsoring und Mäzenatentum werden nicht explizit in
deutschen oder englischen Steuergesetzen erwähnt. Vgl. Moorhead:
Sponsors in Europe - some knotty Legal Issues (1991) S.213
- Eine negative Überprüfung, etwa der Ausschluß
privater Veranlassung nach § 12 Einkommenssteuergesetz, ist
nicht zulässig. Im Falle der betrieblichen Veranlassung ist
auch eine Geltendmachung des Literaturengagements im Sinne von
Werbungskosten nach §9 Abs.1 Satz 1 Einkommenssteuergesetz
möglich. Dieses Vorgehen dürfte allerdings eine Ausnahme
darstellen, allein schon deshalb, weil die Begründung den
Verdacht einer privaten Nutzung des Engagements wecken könnte.
Vgl. Bruhn; Mehlinger: Rechtliche Gestaltung des Sponsoring. Vertragsrecht,
Steuerrecht, Medienrecht, Wettbewerbsrecht Bd.I (1992) S.96
- Siemens AG: Heimat - aber wo ? (1989) o.S.
- Straetling: Private Kunstförderung zwischen Sponsoring
und Mäzenatentum (1990) S.83
- Vgl. Allen: Sponsoring the Arts. New Business Strategies for
the 1990s (1990) S.15; vgl. Badmin; Coombs; Rayner: Leisure Operational
Management. Vol.1: Facilities (1991) S.91
- S130(a) of the Income and Corporation Taxes Act 1970; vgl.:
Norton: Industrial Sponsorship and Joint Promotions (1981) S.106;
vgl. Saint: Sponsorship Packages - Tying up the Red Tape (1991)
S.99; vgl. Moorhead: Sponsors in Europe - some knotty Legal Issues
(1991) S.213
- 'Hospitality' ist nur für Bürger mit Wohnsitz außerhalb
des Vereinten Königreiches abzugsfähig. Vgl. Badmin;
Coombs; Rayner: Leisure Operational Management, Vol.1: Facilities
(1991) S.91
- In der betrieblichen Praxis wird bei Großunternehmen
im Gegensatz zu Kleinunternehmen selten ein privates Interesse
des Unternehmers von der Steuerbehörde angenommen. Dieser
Überprüfungsansatz des Fiskus ist zu kritisieren: Tatsächlich
gehen in Großunternehmen viele Förderprogramme auf
ein persönliches Interesse der Unternehmensleitung zurück.
Vgl. Kapitel 2.4 "Literaturmäzenatentum und Literatursponsoring"
und Kapitel 7.2 "Kontrolle von Literaturengagement und deren
Probleme"
- Vgl. Straetling: Private Kunstförderung zwischen Sponsoring
und Mäzenatentum (1990) S.94
- Eine Ausnahme bildet die Anschaffung eines Buches mit Sammlerwert,
das Literatur im Sinne dieser Arbeit darstellt. Es handelt sich
dann um eine Aufwendung für ein hochwertiges Wirtschaftsgut,
das über mehrere Jahre genutzt wird.
Bücher mit Sammlerwert für mehr als DM 800.- Anschaffungskosten
gehören beim derzeitigen Preisgefüge nicht zur 'Gebrauchskunst',
sondern zu den anerkannten Meisterwerken. Da keine Abnutzung unterstellt
wird, tendiert der Abschreibungssatz gegen Null, und eine Abschreibung
nach § 7 Einkommenssteuergesetz ist gegenstandslos. Für
Gebrauchskunst (schnell sich wandelnder Zeitgeschmack) ist eine
Abschreibung mit einer Laufzeit über 20 Jahre mit jährlicher
Abschreibung über fünf Prozent des Anschaffungspreises
zulässig.
Liegt der Preis für das Sammlergut unter DM 800.- ohne Umsatzsteuer,
kann es als geringwertiges Wirtschaftsgut nach § 6 Einkommenssteuergesetz
unabhängig von der Nutzungsdauer sofort im Anschaffungsjahr
abgeschrieben werden. Nebenkosten gehören zu den sonstigen
Kosten, die sofort abgeschrieben werden dürfen.
Auf die Darstellung der Besteuerung von Büchern mit Sammlerwert
als Kunstvermögen sowie die steuerrechtliche Betrachtung
bei öffentlichem Zugang zu diesen Büchern wird an dieser
Stelle wegen ihrer geringen Relevanz für Literaturförderung
verzichtet; sie ist mit derjenigen von Gemälden identisch
(vgl. § 115 Abs.2 Nr.1-4 Bewertungsgesetz).
- § 12 Abs.2 Nr.7 Umsatzsteuergesetz
- Eine doppelte Privilegierung soll vermieden werden. Somit
unterliegen die Mittel privater Kulturförderer bei den Künstlern
selbst der Einkommensteuer, im Gegensatz zu Mitteln aus öffentlicher
Förderung (§ 3 Nr.11 Einkommensteuergesetz). Für
ein bei den Finanzbehörden registriertes und Umsatzsteuer
bezahlendes Unternehmen ist die Umsatzsteuer für Literaturförderung
in einer Buchhaltung ein durchlaufender Posten. Das fördernde
Unternehmen sollte bei den Überlegungen für erwartete
Gegenleistungen den Betrag berücksichtigen, der dem Geförderten
wegen abzuführender Umsatzsteuer nicht zur Verfügung
steht.
- § 3 Abs.12 S.2 Umsatzsteuergesetz
- Moorhead: Sponsors in Europe - some knotty Legal Issues (1991)
S.213
- Moorhead: Sponsors in Europe - some knotty Legal Issues (1991)
S.213
- Im Originaltext "sponsorship". 'Sponsorship' ist
in diesem Kontext mit 'Mäzenatentum' zu übersetzen,
vgl. die Diskussion von 'patronage' und 'sponsorship' in Kapitel
2.4 "Literaturmäzenatentum und Literatursponsoring".
- Finn: Sponsorship for Smaller Charities (1991) S.94
- Vgl. Duhme: Die Förderung Bildender Kunst durch Unternehmen
in der Bundesrepublik Deutschland (1986) S.96; vgl. Straetling:
Private Kunstförderung zwischen Sponsoring und Mäzenatentum
(1990) S.76 und S.279; vgl. Vanhaeverbeke: Private Kulturförderung
in europäischer Dimension (1993) S.129
- Luss: The chairman's wife or creative Sponsorship? Some insights
into sponsorship in Great Britain (1989) S.281
- Vgl. Duhme: Die Förderung Bildender Kunst durch Unternehmen
in der Bundesrepublik Deutschland (1986) S.50, vgl. Straetling:
Private Kunstförderung zwischen Mäzenatentum und Sponsoring
(1990) S.279
- Piquet: Sponsoring et mécénat. La communication
par l'événement (1985) S.133
- Norton: Industrial Sponsorship and Joint Promotions (1981)
S.107
- Für England vgl. Norton: Industrial Sponsorship and Joint
Promotions (1981) S.107-108; für Deutschland vgl. Straetling:
Private Kunstförderung zwischen Sponsoring und Mäzenatentum
(1990) S.94
- Gemeint ist hier die Kulturwissenschaft im engen Sinne, da
im weiten Sinne auch die Wirtschaftswissenschaften "einen
psychophysischen Gegenstand haben" und somit den Kulturwissenschaften
zuzuordnen sind. Vgl. Wöhe: Einführung in die Allgemeine
Betriebswirtschaftslehre (1993) S.25
- Fohrbeck: Private Patronage and Commercial Impact of the Arts
- A Basic Typology (1983) S.6
- Fohrbeck: Private Patronage and Commercial Impact of the Arts
- A Basic Typology (1983) S.6
- Fohrbeck: Private Patronage and Commercial Impact of the Arts
- A Basic Typology (1983) S.7; eine ähnliche Diskussion vgl.
Fohrbeck: Renaissance der Mäzene? Interessenvielfalt der
privaten Kulturfinanzierung (1989) S.46-47; vgl. Fohrbeck; Wiesand:
Private Kulturförderung in der Bundesrepublik Deutschland
(1989) S.8-10
- Fohrbeck: Renaissance der Mäzene? Interessenvielfalt
der privaten Kulturfinanzierung (1989) S.47
- Fohrbeck: Renaissance der Mäzene? Interessenvielfalt
der privaten Kulturfinanzierung (1989) S.46
- Fohrbeck: Renaissance der Mäzene? Interessenvielfalt
der privaten Kulturfinanzierung (1989) S.46-47 (Anführungszeichen
im Original); ähnlich Fohrbeck; Wiesand: Private Kulturförderung
in der Bundesrepublik Deutschland (1989) S.9-10; dort sind 'Stiftung'
und 'Patron' in der Rangordnung vertauscht.
- Fohrbeck; Wiesand: Private Kulturförderung in der Bundesrepublik
Deutschland (1989) S.9; Fohrbeck: Renaissance der Mäzene?
Interessenvielfalt der privaten Kulturfinanzierung (1989) S.47
- Fohrbeck: Renaissance der Mäzene? Interessenvielfalt
der privaten Kulturfinanzierung (1989) S.46
- Fohrbeck: Private Patronage and Commercial Impact of the Arts
- A Basic Typology (1983) S.7. Konsequenterweise unterscheidet
Karla Fohrbeck auch in ihren anderen Werken keine Fördertypologien.
Sie verwendet in ihrem Buch "Renaissance der Mäzene?"
(1989) die in ihrer oben angeführten Liste enthaltenen Begriffe
in einem Satz nur als Tendenzaussagen, oft mit oder ohne Anführungszeichen.
- Fohrbeck; Wiesand: Private Kulturförderung in der Bundesrepublik
Deutschland (1989) S.8
- Brock: Ästhetik gegen erzwungene Unmittelbarkeit: Die
Gottessucherbande (1986) S.336 (Unterstreichung durch den Verfasser)
- Brock: Ästhetik gegen erzwungene Unmittelbarkeit: Die
Gottessucherbande (1986) S.336
- György Sebestyen war zeitweiliger Vorsitzender des österreichischen
PEN-Clubs
- Vgl. Kapitel 1.3 "Ausgewählte Beispiele geschichtlicher
Vorstufen der Literaturförderung"
- Sebestyen: Unser Kulturleben braucht anonyme Anstifter (1967)
o.S.. Mäzenatentum mit einer Literaturförderung im stillen
oder mit altruistischen Motiven des Förderers zu assoziieren,
ist in dieser Reinform sehr selten. Vgl. Hummel; Brodbeck: Längerfristige
Wechselwirkungen zwischen kultureller und wirtschaftlicher Entwicklung
(1991) S.155; vgl. Fohrbeck: Renaissance der Mäzene? Interessenvielfalt
der privaten Kulturfinanzierung (1989) S.13; vgl. Kosianski: Le
mécénat culturel d'entreprise: un partenariat favorable
à l'entreprise, à la culture et à l'intérêt
général (1992) S.45. Kosianski bezeichnet dieses
Mäzenatentum als "un mécénat desinteresse".
- Markgraf: Tue Gutes und rede darüber (1989) o.S.
- Vgl. Hirschfeld: Mäzene. Die Rolle des Auftraggebers
in der Kunst (1968) S.277; vgl. Kapitel 1.3 "Ausgewählte
Beispiele geschichtlicher Vorstufen der Literaturförderung"
- Brock: Ästhetik gegen die erzwungene Unmittelbarkeit.
Die Gottessucherbande (1986) S.330; vgl. Kosianski: Le mécénat
culturel d'entreprise: un partenariat favorable à l'entreprise,
à la culture et à l'intérêt général
(1992) S.46-47
- Vgl. Kapitel 2.3.3 "Kulturwissenschaftliche Untersuchungen"
- Fohrbeck; Wiesand: Private Kulturförderung in der Bundesrepublik
Deutschland (1989) S.8
- Vgl. Kapitel 7.1.4 "Einbeziehung der Medien"
- Meenaghan: Commercial Sponsorship (1983) S.28
- Vgl. Fohrbeck: Renaissance der Mäzene? Interessenvielfalt
der privaten Kulturfinanzierung (1989) S.42
- Vgl. Turner: Sponsorship: A European View (1986) S.6; vgl.
Emilsson: Cultural Sponsorship as a Tool for Marketing (1983)
S.77
- Vgl. Kapitel 2.2 "Literaturengagement als Teil unternehmerischer
Zielsysteme"
- Keinesfalls sind damit Vorhaben gemeint, die betriebswirtschaftliche
Interessen des Unternehmens völlig außer acht lassen.
Vgl. Kapitel 6.1 "Ethische Fundierung"
- Kaiden; Hayes: Artists and Advocates, an Essay on Corporated
Patronage (1967) S.32
- Vgl. Erdtmann: Sponsoring und emotionale Erlebniswerte (1979)
S.31. Den an Individuen orientierten Fördermotiven ist gemein,
daß ein einmal begonnenes Engagement im Laufe der Zeit eine
Eigendynamik entwickelt, wobei sich dessen Zugehörigkeit
zum Mäzenatentum oder Sponsoring verändern kann. Zunächst
ist der Zusammenhang zwischen individuellem Förderer und
Vorhaben unübersehbar. Dann wird es häufig mehr dem
Unternehmen als dem Initiator zugerechnet. In der dritten Stufe
gehört das Engagement fest zum Unternehmen. Allerdings verleiht
der Unternehmer während seines Lebens oder noch posthum durch
seine Persönlichkeit der Förderung weiterhin Glaubwürdigkeit.
Vgl. Bruhn: Company Giving in Germany: An Overview (1991) S.73
- Besonders der Protestantismus calvinistischer Prägung
wirkte sehr fördernd, gilt geschäftlicher Erfolg für
Calvin doch als Zeichen der Gnade Gottes. Reichtum bedeutet jedoch
zugleich Wohlstand, der mit puritanischer Lebenshaltung schlecht
vereinbart werden kann. Ben Whitaker weist auf die hohe Korrelation
zwischen Kulturförderung und protestantisch geprägtem
Leben bis in die Gegenwart hin. Vgl. Whitaker: The Foundations.
An Anatomy of Philantropy and Society (1974) S.40
- Hodson: The International Foundation Directory (1974) S.3
- Hansen: Mittelständische Kulturförderung beim Bau-
und Wohnungsunternehmen Gundlach (1993) S.344
- Vgl. Gobin: Le mécénat. Histoire, Droit, Fiscalité
(1987) S.42
- Vgl. Kapitel 2.2 "Literaturengagement als Teil unternehmerischer
Zielsysteme". Dort wird Macht allerdings auch aus der Sicht
eines Unternehmens erörtert.
- Vgl. Gobin: Le mécénat. Histoire, Droit, Fiscalité
(1987) S.44. Vgl. dazu die Überlegungen zu Maecenas im Kapitel
1.3 "Ausgewählte Beispiele geschichtlicher Vorstufen
der Literaturförderung"
- Zu dieser Problemstellung vergleiche insbesondere Kapitel
6.1 "Ethische Fundierung"
- Sogeartete Unterstützungen sind meist auf den Lebenskreis
des Förderers beschränkt und auf Aufgaben gerichtet,
die mit breiter öffentlicher Zustimmung rechnen können.
Vgl. Yamamoto: Ein Überblick über das Stiftungswesen
in Japan (1975) S.56 und S.59
- Das Wort 'Maecenatism' ist aus dem Wortschatz des zeitgenössischen
Englisch verschwunden. Vgl. o.V.: The Oxford English Dictionary,
Stichwort "Maecenatism", Bd.IX (1989) S.179
- Meenaghan: Commercial Sponsorship (1983) S.10
- Meenaghan: Commercial Sponsorship (1983) S.10; vgl. Willey:
Sport, Commerce and the State (1985) S.26
- Vgl. o.V.: Brockhaus-Enzyklopädie, Stichwort "Patron"
Bd. 16 (1991) S.602
- O.V.: Collins English Dictionary, Stichwort "patronize
or patronise" (1991) S.1143-1144
- Shaw: An Adjunct to the Advertising Business? (1990) S.376.
Die Entfaltungsmöglichkeiten solcherart geförderter
Autoren sind beschränkt. Nur für junge Autoren mag Patronage
eine Chance bedeuten, sofern sie sich zu gegebener Zeit von ihrem
Patron zu lösen vermögen.
- Vgl. Kapitel 2.3.1 "Wirtschaftsorientierte Untersuchungen"
- Bis zu diesem Zeitpunkt wurde versucht, der Tatsache verschiedener
Denkhaltungen von Engagements mit Begriffen wie "mäzenatisches
Sponsoring" zu begegnen.
- Jacqueline Rieger weist darauf hin, daß beim Begriff
Marketing ebenfalls zunächst der instrumentelle Charakter
im Mittelpunkt stand, bis sich im Laufe der Zeit die Erkenntnis
durchsetzte, Marketing als eine Denkhaltung zu verstehen. Vgl.
Rieger: Sponsoring als Instrument der Imagepolitik im Investitionsgüterbereich
(1994) S.65
- Konsum beinhaltet Nutzung oder Verbrauch eines materiellen
oder immateriellen Gutes durch Letztverwender.
- Vgl. Meenaghan: Commercial Sponsorship (1983) S.24-25; vgl.
Duhme: Die Förderung Bildender Kunst durch Unternehmen in
der Bundesrepublik Deutschland (1986) S.50; vgl. Straetling: Private
Kunstförderung zwischen Sponsoring und Mäzenatentum
(1990) S.277; vgl. Fischer: Kulturförderung durch Unternehmen
in der Bundesrepublik Deutschland (1989) S.121-123
- Geloben, versprechen. Vgl. o.V.: Duden. Deutsches Universalwörterbuch,
Stichwort "Sponsoring" (1989) S.1437; vgl. Hauser: Der
Sponsoring-Vertrag im schweizerischen Recht (1991) S.8
- Vgl. Grimm; Grimm: Deutsches Wörterbuch, Band X, Stichwort
"spondere" (1963) Sp.2674; vgl. o.V.: Die Sponsorierer
(1990) S.1
- Vgl. Strachwitz: Unternehmen als Sponsoren, Förderer,
Spender und Stifter (1993) S.252. Sylvère Piquet bezeichnet
Sponsoring als eine Bereicherung der Sprache mit 'Touristenvokabular'.
Vgl. Piquet: Sponsoring et mécénat (1985) S.13.
- In Frankreich wurde die Verwendung des Wortes "le sponsoring"
im öffentlichen Sprachverkehr durch Gesetz verboten, vgl.
o.V.: Journal officiel vom 3. April 1982, S.3272-3275. Dieses
französische Gebot hat auch Auswirkungen auf die Begriffsdiskussion
in Deutschland und England: Das Conseil de l'Europe schlägt
"un accord sur le vocabulaire" vor: "au moins dans
ces pays, de n'employer que le terme de mécénat,
étant entendu que si les pays anglo-saxons préfèrent
conserver celui de sponsorisation, chacun s'accordera à
lui donner la même signification - très large - qu'à
celui de mécénat." Vgl. Chalendar; Brébisson:
Mécénat en Europe (1987) S.50
- Eine Investition ist eine zielgerichtete, langfristige Kapitalbindung
zur Erwirtschaftung zukünftiger Erträge.
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