MATEO - Mannheimer Texte Online
- Zur Problematik der Begriffe "Unternehmen" und "Betrieb"
sowie ihrer für diese Untersuchung relevanten Ausprägungen
vgl. Kapitel 1.2.4 "Unternehmen und Betrieb"
- Wenn in den weiteren Überlegungen von Literatur fördernden
Unternehmen gesprochen wird, ist dabei stets zu berücksichtigen,
daß das Engagement durch die Vertreter dieser Unternehmen
und nicht im engen Sinne durch Betriebe selbst gestaltet wird.
Doch werden in diesem Zusammenhang der sprachlichen Vereinfachung
wegen juristische Personen, neben Unternehmen Verbände, Vereine
et cetera, in dieser Arbeit natürlichen Personen gleichgesetzt.
- Damit ist keinesfalls die Gleichsetzung des Begriffspaares
'Kultur und culture' mit den Begriffspaaren 'Kunst und art' verbunden.
- Das belegt die Vieldeutigkeit von Kultur, welche in historischen
Wandlungen und voneinander abweichenden Akzentsetzungen begründet
ist. Sie läßt sich anhand von vier verschieden in Erscheinung
tretenden Bedeutungsebenen darstellen: Die Ebene ursprünglichen
praktischen Handelns versteht unter Kultur sowohl den nützlichen
als auch pfleglichen Umgang mit der Natur. Eine weitere Ebene,
die der rituellen Verehrung von Gottheiten, nimmt in ihren profanen
Auswirkungen Einfluß auf soziale Institutionen sowie an
Personen gebundene Kulte. Die Ebene der individuellen und gruppenspezifischen
Bildung ist zweigeteilt. Die Bildung des Individuums vollzieht
sich als Entwicklung und Prägung der emotionalen und sozialen
Persönlichkeit, das heißt seiner Sozialisation. Aus
diesem Blickwinkel ist Bildung gleichermaßen verbunden mit
dem Verständnis und der individuellen Übernahme von
Normen und Werten der jeweiligen Kultur. Als Folge entsteht eine
eigene kulturelle Identität. Auf der Ebene der sozialen Beziehungen
schließlich bezeichnet Kultur einerseits das Feld der individuellen
sozialen Fähigkeiten, andererseits das auf politisches Zusammenleben
bezogene vorweggenommene Verhalten. Vgl. o.V.: Die Brockhaus-Enzyklopädie,
Stichwort "Kultur" Bd.12, (1991) S.580-583
- Franz Steinbacher weist auf eine Studie hin, in der über
250 Definitionen des Kulturbegriffes zusammengetragen wurden.
Vgl. Steinbacher: Kultur, Begriff-Theorie, Funktion (1976) S.17-18
- Vgl. o.V.: Die Brockhaus-Enzyklopädie, Stichwort "Kultur",
Bd.12 (1991) S.580. Diese ganzheitliche Vorstellung findet sich
bereits im Gedankengut von Johann Wolfgang von Goethe. Vgl. Weizsäcker:
Kultur ist kein politikfreier Raum (1987) S.341. Die weitgefaßte
Erklärung ist mit der Kulturvorstellung im englischsprachigen
Raum synonym: "culture" ist "the total of the inherit
ideas, beliefs, values, and knowledge, which constitute the shared
basis of social action". O.V.: Collins English Dictionary,
Stichwort "culture" (1991) S.387; vgl. Engel; Blackwell;
Kollar: Consumer Behaviour (1978) S.65; vgl. Chisnall: Marketing.
A Behavioural Analysis (1985) S.93; vgl. Roth: Kultur-Sponsoring.
Meinungen, Chancen und Probleme, Konzepte, Beispiele (1989) S.28
- Clottu: Bericht der eidgenössischen Expertenkommission
für Fragen einer schweizerischen Kulturpolitik (1975) S.14
- Barnouw: The Sponsor. Notes on a modern potentate (1978) S.149;
vgl. Fohrbeck; Wiesand: Kulturelle Öffentlichkeit in Bremen
(1980) S.26-27. Dieser Gedanke wird im Kapitel 6.4 "Grenzen
gesellschaftsorientierten Literaturengagements" erneut aufgegriffen.
- Die Begriffsbestimmung von Kultur aus dem sensiblen politischen
Bereich kann leicht ideologisiert werden, indem bereits der Begriff
der Kultur selbst als Ideologie angesehen wird: "'Culture'
is a term used for a strategic purpose rather than to convey a
precise meaning. In the case of literature, 'culture' has to come
to mean the safe area the system is urged to focus on to keep
it free of the pitfalls of 'public affairs'."
- Vgl. Stromberger; Teichert: Einführung in soziologisches
Denken (1986) S.341-342; vgl. Frey: Ökonomie ist Sozialwissenschaft
(1990) S.69-70; vgl. Winkgens: Der englische Bildungs- und Entwicklungsroman
I: Victorianismus (1992) S.9. Dieser Gedanke wird im Kapitel 5.2
"Formen und Werte des gesellschaftlichen Umfeldes" erneut
aufgegriffen.
- Ökonomik ist hier als Synonym von Wirtschaftswissenschaft
und als Oberbegriff von Volks- und Betriebswirtschaftslehre zu
verstehen. Vgl. o.V.: Die Brockhaus-Enzyklopädie, Stichwort
"Ökonomik", Bd.16 (1991) S.153
- Vgl. Andreae: Wirtschaft und Kunst im Wohlfahrtsstaat (1990)
S.11
- Depuis; Rouet: Art et Valeur (1987) S.27 (Aus dem Französischen
übersetzt durch den Verfasser)
- Gezielte Nachfrage nach literarischen Werken als Gestaltungsform
von Literaturengagements wirkt auf deren Preisgefüge ein.
Vgl. Kapitel 3.2.3 "Beratungs- und Infrastrukturhilfen"
- Vgl. Peffekovin: Öffentliche Finanzen (1984) S.465
- Vgl. Bechler: Über den Gütercharakter der Kunst
- Einige wirtschaftstheoretische Aspekte von Kulturförderung
und Kulturmanagement (1993) S.51
- Zur Problematik der Legitimationsbedürftigkeit von Kulturförderung
aus meritorischen Gründen im demokratischen Staatswesen vgl.
Bechler: Über den Gütercharakter der Kunst - Einige
wirtschaftstheoretische Aspekte von Kulturförderung und Kulturmanagement
(1993) S.53-54
- Vgl. Roth: Kultur-Sponsoring. Meinungen, Chancen und Probleme,
Konzepte, Beispiele (1989) S.29. Roth bezieht diesen Gedanken
auf das Sponsoring.
- O.V.: Britannica, Stichwort "The Art of Literature",
Bd.23 (1990) S.93
- Vgl. Erdtmann: Sponsoring und emotionale Erlebniswerte (1989)
S.37. vgl. Cardona; Rouet: Comment structurer le champ culturel?
(1987) S.177-191. Auf diese Verknüpfungen wird allerdings
in dieser Untersuchung über betriebliches Literaturengagement
nur zur Ideengenerierung eingegangen, vgl. Kapitel 1.1 "Einleitung
und Überblick".
- Vgl. o.V.: Meyers Enzyklopädisches Lexikon, Stichwort
"Kunst", Bd.14 (1975) S.452; vgl. Loock: Kunstsponsoring.
Ein Spannungsfeld zwischen Unternehmen, Künstlern und Gesellschaft
(1988) S.22; vgl. Kosianski: Le mécénat culturel
d'entreprise: un partenariat favorable à l'entreprise,
à la culture et à l'intérêt général
(1992) S.21. Im englischen Sprachraum umfaßt 'art' einen
ähnlich großen Bereich: "the creation of works
of beauty or other special significance." O.V.: Collins English
Dictionary, Stichwort "art" (1991) S.84
- Vgl. Roth: Kultur-Sponsoring. Meinungen, Chancen und Probleme,
Konzepte, Beispiele (1989) S.29
- Vgl. Loock: Kunstsponsoring. Ein Spannungsfeld zwischen Unternehmen,
Künstlern und Gesellschaft (1988) S.22; vgl. Erdtmann: Sponsoring
und emotionale Erlebniswerte. Wirkungen auf den Konsumenten (1989)
S.55-56; vgl. Hermanns; Drees: Charakteristika des Kultursponsoring
(1989) S.151-152; vgl. Loock: Kunstsponsoring - Eine neue Dimension
der Abhängigkeit? (1989) S.176
- Vgl. Duhme: Die Förderung Bildender Kunst durch Unternehmen
in der Bundesrepublik Deutschland (1986) S.9; vgl. Loock: Kunstsponsoring.
Ein Spannungsfeld zwischen Unternehmen, Künstlern und Gesellschaft
(1988) S.22
- Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz garantiert die Freiheit der
Kunst in Deutschland.
- Heuer: Die Besteuerung der Kunst. Eine Verfassungs- und steuerrechtliche
Untersuchung zur Definition, Eigenständigkeit und Förderung
der Kunst im Steuerrecht (1983) S.31
- Vgl. Mainusch: Die Frösche quaken virtuos. Wenn Kunstfreiheit
und Jugendschutz kollidieren - Notizen zum Fall "Josefine
Mutzenbacher" (1992) S.G1
- Die Unterscheidung von 'Kunst' und 'Nicht-Kunst' macht einen
Qualitätsmaßstab notwendig, den es zeitunabhängig
und allgemein nicht gibt. Vgl. Beck: Wahrheit, Pluralismus, Kunst
(1979) S.1
- Mainusch: Die Frösche quaken virtuos. Wenn Kunstfreiheit
und Jugendschutz kollidieren - Notizen zum Fall "Josefine
Mutzenbacher" (1992) S.G1. Herbert Mainusch beruft sich auf
Wassily Kandinski, der seinerseits Immanuel Kant seinen Gedanken
zugrunde legt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (i - BvR
- 402/87) lautet: Um zur Kunst zu zählen, müsse ein
Werk 'das Ergebnis freier, schöpferischer Gestaltung' sein,
'in der Eindrücke, Erfahrungen und Phantasien des Autors
in der literarischen Form des Romans zum Ausdruck kommen'.
- Vgl. Wilpert: Sachwörterbuch der Literatur (1989) S.519
- Vgl. Wapnewski: Literatur heute (1975) S.155-157
- Vgl. Krauss: Was ist Literatur (1976) S.150
- Vgl. o.V.: Der Literatur-Brockhaus, Stichwort "Literatur"
Bd.2 (1988) S.492
- Bei Texten mit informierender Funktion handelt es sich insbesondere
erstens um Abhandlungen wie das Sachbuch, die Reportage und die
Biographie sowie zweitens um Texte mit wertender Funktion wie
das Essay, das Feuilleton, den Leitartikel und die Glosse und
schließlich Texte appellierender Funktion in Form der Rede,
der Predigt, des Flugblattes und des Pamphlets.
- Neben dem intensiven Literaturbegriff kann ein weiterer, vom
Literaturbetrieb selbst erzeugter Literaturbegriff als grundlegend
angesehen werden. Theoretisch begründet wird er durch die
in einer jeweiligen Epoche gültigen Ästhetik-Konvention.
Die dafür geltenden ästhetischen Normen sind empirisch
zu erheben und können keinesfalls normativ von einer Literaturtheorie
festgelegt werden.
- Sprache umfaßt als solche über den Wortsinn des
schriftlich Niedergelegten hinaus auch das Vorliterarische, mündlich
Überlieferte wie Mythos, Sage, Märchen, Sprichwort und
Volkslied. Vgl. Wilpert: Sachwörterbuch der Literatur (1989)
S.519
- Damit ist allerdings keine "Manipulation" des Schriftstellerbildes
impliziert, vielmehr soll ein aktueller, operationabler Begriff
geschaffen werden. Vgl. Fohrbeck; Wiesand: Der Autoren-Report
(1972) S.32 und S.34; vgl. Kapitel 1.3 "Ausgewählte
Beispiele geschichtlicher Vorstufen der Literaturförderung"
- Zimmer: Der eigentliche Schriftsteller (1971) o.S.. Umgekehrt
kann gerade diese weite Auslegung als Manipulation interpretiert
werden.
- Vgl. Kapitel 1.2.2 "Literatur"
- Nach den Professionalisierungstheorien der Soziologie gilt
als ein Kriterium für den Nachweis eines 'Berufes' die Selektion
von Lernzielen. Das impliziert festgelegte gesellschaftliche Ausbildungsstrukturen.
Der Zugang wird weiterhin durch Forderungen nach bestimmten Qualifikationen
verengt, über deren Vorhandensein eine Kontrollinstanz entscheidet.
Die vagen Kriterien für die Aufnahme in Autorenverbände
genügen diesen Voraussetzungen nicht.
- Autoren-Berufsbezeichnungen sind gesetzlich ungeschützt;
jeder kann sie sich zulegen, objektive Qualifikationen müssen
nicht erbracht werden. Vgl. Fohrbeck; Wiesand: Der Autoren-Report
(1972) S.32
- Vgl. Fohrbeck; Wiesand: Der Autoren-Report (1972) S.386; vgl.
Kapitel 3.1.5 "Förderung von Autorennachwuchs"
- Vgl. Fohrbeck; Wiesand: Der Autoren-Report (1972) S.29-30
- Wolff: The Social Production of Art (1988) S.21
- Härtling: Der Autor - kein Berufsbild (1975) S.303
- Fohrbeck; Wiesand; Woltereck: Arbeitnehmer oder Unternehmer?
Zur Rechtssituation der Kulturberufe (1976) S.115
- "Ein Autor ist ein Verfasser eines literarischen, wissenschaftlichen
Werkes oder eines Artikels oder Beitrags." O.V.: Der Literatur-Brockhaus,
Stichwort "Autor" Bd.1 (1988) S.156. Ein 'author' ist
"a person who composes a book, artical, or other written
work." O.V.: Collins English Dictionary, Stichwort "author"
(1991) S.102. Demgegenüber wird die Berufsbezeichnung Schriftsteller
wertfrei verwendet für Literaturproduzenten aller Sparten,
das heißt "sowohl für Autoren fiktionaler Literatur
jeder Art als auch für Verfasser von Sachbüchern."
O.V.: Der Literatur-Brockhaus, Stichwort "Schriftsteller"
Bd.3 (1988) S.324; Ein "writer" ist "a person who
writes books, articles et cetera, especially as an occupation."
O.V.: Collins English Dictionary, Stichwort "writer"
(1991) S.1773
- Vgl. Kapitel 1.2.2 "Literatur"
- Vgl. Kosiol: Bausteine der Betriebswirtschaftslehre (1973)
S.301. In der Betriebswirtschaftslehre werden die beide Begriffe
Unternehmung oder Unternehmen synonym benutzt. Der Gesetzgeber
verwendet den Begriff Unternehmen insbesondere im Aktiengesetz,
daher wurde dieser Begriff in den Titel der Arbeit aufgenommen.
Enterprise wird als "a initiative in business" und "a
business unit; a company or firm" bezeichnet. O.V.: Collins
English Dictionary, Stichwort "enterprise" (1991) S.518
- Erfolg ist die Differenz zwischen bewertetem Ertrag und bewertetem
Einsatz der Produktionsfaktoren.
- Vgl. Toubeau: Responsabilités Actuelles des Chefs d'Entreprise
(1952) S.65
- Werden beide Termini gleichrangig nebeneinandergestellt, betont
in manchen Untersuchungen der Begriff Unternehmen den Finanz-
und Rechtsaspekt, der Terminus Betrieb dagegen den technisch-organisatorischen
Innenaspekt einer Wirtschaftseinheit. Auch der Gesetzgeber kommt
zu keiner eindeutigen Unterscheidung der Bezeichnungen Unternehmen
und Betrieb. Einmal definiert er im § 2 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz
einen Unternehmer als Person, die "eine gewerbliche oder
berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen
umfaßt die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit
des Unternehmers." An anderer Stelle, im § 139 Abs.
2 Abgabenordnung, wird der Begriff 'Betrieb' im Gesetz verwendet:
"Wer Waren gewinnen oder herstellen will ... hat dies der
zuständigen Finanzbehörde vor Eröffnung des Betriebes
anzumelden." Weiter sind regionale Sprachunterschiede in
Gesetzestexten manifestierbar: Im § 10 des deutschen Bewertungsgesetzes
ist formuliert: "Wirtschaftsgüter, die einem Unternehmen
dienen, sind in der Regel mit dem Teilwert anzusetzen." Im
§ 12 des österreichischen Bewertungsgesetzes wird das
Wort 'Unternehmen' durch 'Betrieb' ersetzt, ansonsten sind die
Texte identisch. Zu dieser Problematik vgl. Gutenberg: Grundlagen
der Betriebswirtschaftslehre, Bd.1 (1983) S.510. Gutenberg leitet
von dieser herrschenden Lehre die Unternehmung als historische
Ausprägung des Betriebes ab; vgl. ebenda S.510-512; vgl.
Dichtl; Issing: Vahlens Großes Wirtschaftslexikon, Stichwort
"Unternehmung", Bd.2 (1987) S.776
- Drees entwickelte daraus eine Systematik für Sportsponsoring,
die auf Kunstengagement modifiziert übertragen werden kann.
Vgl. Drees: Charakteristika des Sportsponsoring (1989) S.50
- Der Literaturbetrieb umfaßt die Produktion von Literatur.
"Das ist der Prozeß, in dem mit Hilfe von Arbeit und
Kapital Gedanken reproduziert werden. In Gang gehalten wird dieser
Prozeß von den Produzenten der Literatur, das heißt
allen, die unmittelbar die Reproduktionsunterlagen erzeugen, den
Schreibenden, Lektoren, Gutachtern und Zensoren sowie denjenigen,
die Reproduktion arbeitend verwirklichen, den Setzern, Druckern,
Graphikern und Buchbindern. Sie sind klar zu trennen von den finanzierenden
Produktionsmitteleigentümern, die somit außerhalb des
Literaturbetriebes stehen." Schwenger: Literaturproduktion
(1979) S.VII-VIII
- Vgl. Fohrbeck; Wiesand: Von der Industriegesellschaft zur
Kulturgesellschaft? Kulturpolitische Entwicklungen in der Bundesrepublik
Deutschland (1989) S.58. Eine unmittelbare Werbung etwa eines
Verlages, das heißt eines Literaturförderers ersten
Grades, für eine Verlagspublikation ist demzufolge keine
Literaturförderung im Sinne dieser Arbeit.
- Vgl. Dichtl; Issing: Vahlens Großes Wirtschaftslexikon,
Stichwort "Unternehmung" Bd.2 (1987) S.777
- Vgl. Raffée; Wiedmann; Abel: Sozio-Marketing (1983)
S.686
- Vgl. Wilpert: Sachwörterbuch der Literatur (1989) S.527.
Auch außerhalb des abendländischen Kulturkreises sind
parallele Entwicklungen zu verfolgen.
- Vgl. Sebestyen: Unser Kulturleben braucht anonyme Anstifter
(1967) o.S.. Maecenas lebte von 70-8 v. Chr..
- Quintus Horatius Flaccus, 65-8 v. Chr.; Publius Vergilius
Maro, 70-19 v. Chr.; Sextus Propertius ?50-?15 v. Chr.
- Vgl. Beasley: An Introduction to Sponsorship - an Ancient
Technique with an Expanding Future (1991) S.241
- Vgl. Schultz: Kunst- und Kultursponsoring. Neue Wege unternehmerischer
Kommunikation (1989) S.9
- Vgl. Gobin: Le mécénat. Histoire - Droit - Fiscalité
(1987) S.22-24
- Eppelsheimer: Geschichte der europäischen Weltliteratur
(1970) S.120
- Vgl. Thiel: Die Geschichte des Förderns. Vom Trieb der
Jäger und Sammler und der wunderbaren Wirkung des schlechten
Gewissens (1979) S.14
- Vgl. Pörtner: Bacchus bei den Dichtern. Griff in die
Geschichte: Vor 2000 Jahren starb der Förderer von Vergil
und Horaz, Gajus Cilnius Maecenas (1992) S.11
- Vgl. Eppelsheimer: Geschichte der europäischen Weltliteratur
(1970) S.121
- Vgl. Bumke: Mäzene im Mittelalter. Die Gönner und
Auftraggeber der höfischen Literatur in Deutschland 1150-1300
(1979) S.42
- Vgl. Hoffmann; Rösch: Grundlagen, Stile, Gestalten der
deutschen Literatur, eine geschichtliche Darstellung (1979) S.13
- Vgl. Hoffmann; Rösch: Grundlagen, Stile, Gestalten der
deutschen Literatur, eine geschichtliche Darstellung (1979) S.20
- Die englische Literaturförderung geht auf Anregungen
von König Alfred dem Großen zurück. Er übernahm
von Kaiser Karl dem Großen eine Vorstellung von wissenschaftlicher
Bildung, die dem Zeitgeist entsprach. Vgl. Hecht; Schückling:
Die Englische Literatur im Mittelalter (1927) S.32-33; vgl. Schirmer;
Broich: Studien zum literarischen Patronat im England des 12.
Jahrhunderts (1962) S.28
- Vgl. Hoffmann; Rösch: Grundlagen, Stile, Gestalten der
deutschen Literatur, eine geschichtliche Darstellung (1979) S.22-38
- Vgl. Hoffmann; Rösch: Grundlagen, Stile, Gestalten der
deutschen Literatur, eine geschichtliche Darstellung (1979) S.37
- Vgl. Bumke: Mäzene im Mittelalter. Die Gönner und
Auftraggeber der höfischen Literatur in Deutschland 1150-1300
(1979) S.68
- Vgl. Hoffmann; Rösch: Grundlagen, Stile, Gestalten der
deutschen Literatur, eine geschichtliche Darstellung (1979) S.23
- "sich in das Eigentum eines anderen begeben"
- Vgl. Kuhn: Minnesangs Wende (1967) S.181
- Vgl. Bumke: Mäzene im Mittelalter. Die Gönner und
Auftraggeber der höfischen Literatur in Deutschland 1150-1300
(1979) S.288-293; vgl. Fohrbeck: Renaissance der Mäzene?
Interessenvielfalt in der privaten Kulturfinanzierung (1989) S.51
- Vgl. Escarpit: Das Buch und der Leser (1966) S.59
- Vgl. Reemtsma: Weste und Hose - wo bleibt der Rock? (1985)
S. 321
- Martin Luther zitiert nach Hoffmann; Rösch: Grundlagen,
Stile, Gestalten der deutschen Literatur, eine geschichtliche
Darstellung (1979) S.90; vgl. Reemtsma: Weste und Hose - wo bleibt
der Rock? (1985) S.321
- Vgl. Geiger: Aufgaben und Stellung der Intelligenz in der
Gesellschaft (1949) S.202
- Vgl. Hoffmann; Rösch: Grundlagen, Stile, Gestalten der
deutschen Literatur, eine geschichtliche Darstellung (1979) S.64-65
- Vgl. Bahr: Geschichte der deutschen Literatur. Von der Aufklärung
bis zum Vormärz (1988) S.14
- zitiert nach Head: Successful Sponsorship (1988) S.14
- Vgl. Sampson: The Concise Cambridge History of English Literature
(1965) S.331
- Zwischen 1591-1599 verfaßte Shakespeare 19 Werke.
- Ein Beweis für diese Schenkung konnte bisher nicht erbracht
werden, dennoch stellt sie die herrschende Meinung dar.
- Vgl. Head: Successful Sponsorship (1988) S.15
- Vgl. Hoffmann; Rösch: Grundlagen, Stile, Gestalten der
deutschen Literatur, eine geschichtliche Darstellung (1979) S.148-153
- Unter den Verehrern war Erbprinz Christian Friedrich von Dänemark.
- Vgl. Lösel-Sauermann: Kunstförderung durch deutsche
Unternehmen aus kunsthistorischer Sicht (1994) S.6
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