MATEO - Mannheimer Texte Online

  1. Der Begriff Förderung bedeutet jemanden zu begünstigen, womit übergreifend alle Formen der Unterstützung von Literatur durch Unternehmen umfaßt werden. Damit ist aber gleichzeitig eine einseitige Beziehung vom Unternehmen zum Literaturbetrieb ausgedrückt. Engagement umfaßt dagegen inhaltlich Einsatz aus Verbundenheit, hier das Gefühl des Verpflichtet-seins zum Wohlergehen des Literaturbetriebes. Damit wird zum Ausdruck gebracht, daß Literatur keinesfalls als inhaltsleerer Gegenstand von Unternehmen instrumentalisiert wird, sondern daß vielmehr als Grundgedanke ein aktives Verhalten, unter anderem ein geistiger Diskurs zwischen Förderer und Geförderten vorliegt. Es gehen also auch von den Autoren beziehungsweise der Literatur positive Wirkungen aus. Vgl. Duhme: Die Förderung Bildender Kunst durch Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland (1986) S.182
  2. Vgl. Wolf-Csanády: Kunstsponsoring und Kulturförderung durch Unternehmen in Deutschland und Österreich und ihr kulturpolitischer Kontext (1994) S.1 und S.19-41; vgl. Bruhn; Mehlinger: Rechtliche Gestaltung des Sponsoring. Sport-, Kultur-, Sozial-, Umwelt- und Programmsponsoring. Bd. II (1994) S.73-74
  3. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung: Was tut der Bund für die Kultur? Antwort auf zwei große Anfragen (1985) S.10-12; vgl. Muschter: Künstlerförderung in der Bundesrepublik Deutschland (1993) S.37
  4. In Deutschland und England sind die beiden Hauptfreiheiten ebenso wie das Urheberrecht in hohem Maße gewährleistet. Das Steuerrecht und die soziale Sicherung für Autoren werden von künstlerischer Seite in beiden Staaten trotz unterschiedlicher Lösungsansätze als verbesserungswürdig angesehen. Eine Diskussion solcher Ansätze würde den Rahmen dieser Untersuchung über unternehmerische Literaturförderung sprengen. Vgl. Fohrbeck; Wiesand: Der Autoren-Report (1972) S.287-308; vgl. Mechtel: Alte Schriftsteller in der Bundesrepublik - Was hat sich geändert? (1981) S.250-254; vgl. Barlett: Social Security Benefits (1992) S.383-391
  5. Vgl. Bongiovanni: Développement culturel et stratégies locales de développement (1988) S.176; vgl. Erdtmann: Sponsoring und emotionale Erlebniswerte (1989) S.56. Vgl. Kapitel 1.2.1 "Kultur und Kunst", insbesondere die Überlegungen zu meritorischen Gütern.
  6. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung: Was tut der Bund für die Kultur? (1985) S.13; vgl. Kosianski: Le mécénat culturel d'entreprise: un partenariat favorable à l'entreprise, à la culture et à l'intérêt général (1992) S.59-60. Deutsche auswärtige Kulturförderung unterliegt dem Zuständigkeitsbereich des Bundes. Darüber hinaus ist aber "das Recht kultureller Einrichtungen so unübersichtlich geworden, daß deren Koordination zum entscheidenden Problem wird, und zwar sowohl in vertikaler als auch in horizontaler Richtung." Abelein: Deutsche Kulturpolitik. Dokumente (1970) S.13
  7. Vgl. Abelein: Die Kulturpolitik des Deutschen Reiches und der Bundesrepublik Deutschland. Ihre verfassungsgeschichtliche Entwicklung und ihre verfassungsrechtlichen Probleme (1968) S.65-66; vgl. Hummel; Berger: Die volkswirtschaftliche Bedeutung von Kunst und Kultur (1988) S.119; vgl. Fischer: Kulturförderung durch Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland (1988) S.52; vgl. Loock: Kunstsponsoring. Ein Spannungsfeld zwischen Unternehmen, Künstlern und Gesellschaft (1988) S.36; vgl. Schultz: Kunst- und Kultursponsoring. Neue Wege unternehmerischer Konzeption (1989) S.12; vgl. Bruhn: Sponsoring. Unternehmen als Mäzene und Sponsoren (1991) S.48; vgl. Wemmer: Der Bund und die private Kulturförderung (1993) S.151-152. Oft ist eine Trennung zwischen öffentlicher und betrieblicher Förderung unmöglich. Vgl. Fohrbeck; Wiesand: Von der Industriegesellschaft zur Kulturgesellschaft? Kulturpolitische Entwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland (1989) S.58
  8. Vgl. Gobin: Le mécénat. Histoire - Droit - Fiscalité (1987) S.83-84; vgl. Fischer: Kulturförderung durch Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland (1987) S.30-34
  9. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung: Was tut der Bund für die Kultur? (1985) S.8
  10. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung: Mehr Raum für Kultur. Kulturförderung des Bundes (1988) S.37. Parallel dazu entdecken Unternehmer die Auswertbarkeit des Kulturengagements für unternehmerische Ziele. Vgl. Chalendar; Brébisson: Mécénat en Europe (1987) S.264
  11. Vgl. Kapitel 6.5.2 "Association for Sponsorship of the Arts und Arts Council of Great Britain"
  12. Harrop: Les difficultés de la décentralisation culturelle en Grande-Bretagne (1988) S.59 (Übersetzung aus dem Französischen durch den Verfasser)
  13. Die finanziellen Engpässe für Kunst haben sich in der Dekade der 1990er Jahre unter Premierminister Major weiter verschärft. Vgl. Domdey: Kunstförderung in Großbritannien (1993) S.91-93
  14. Vgl. Erny; Godde; Richter: Handbuch Kultur 90. Modelle und Handlungsbedarf für die kommunale Kulturarbeit (1988) S.219
  15. Vgl. Erdtmann: Sponsoring und emotionale Erlebniswerte (1989) S.33; vgl. Kosianski: Le mécénat culturel d'entreprise: un partenariat à l'entreprise, à la culture et à l'intérêt général (1992) S.732-734
  16. Vgl. Allen: Sponsoring the Arts. New Business Strategies for the 1990s (1990) S.3 und S.18
  17. Piquet: Sponsoring et mécénat. La communication par l'événement. (1985) S.74 Zur Korrelation der Politik von Margaret Thatcher und Sponsoring vgl. Shaw: An Adjunct to the Advertising Business? (1990) S.375. Seit dem Rücktritt von Frau Thatcher als Premierministerin gibt es keine grundlegende Änderung der britischen Kulturpolitik.
  18. Vgl. Kapitel 1.2.1 "Kultur und Kunst"
  19. Adam: Die Bürde des Überflusses. Auch im Westen hätte vieles die Abwicklung verdient (1992) S.23; vgl. Davies: Nachwuchsbedarf - Auch beim Publikum (1991) S.58-59 und S.62
  20. Vgl. Foreign and Commonwealth Office: Promotion of the Arts (1988) S.1
  21. Foreign and Commonwealth Office: Promotion of the Arts (1988) S.1. Ziel ist eine "économie mixte de la culture". Mason: Le financement de la culture en Écosse: un système d'économie mixte (1988) S.145
  22. Vgl. Barrat; Fates; Meek: Corporate Donations and Sponsorship as Sources of Income for the Arts. (1980) S.11; vgl. Meenaghan: Commercial Sponsoring (1983) S.12, vgl. Allen: Sponsoring the Arts. New Business Strategies for the 1990s (1990) S.7. In Deutschland beträgt der Anteil an Fördermitteln, die von Mäzenen und Sponsoren aufgebracht werden, zwischen ein und zwei Prozent. Vgl. Roloff-Momin: Abschied von der Planwirtschaft - Perspektiven und Finanzierung kommunaler Kulturarbeit (1993) S.163
  23. Head: Successful Sponsorship (1988) S.22
  24. Vgl. Campenhausen; Seifart; Neuhoff: Mäzenatentum in Vergangenheit und Gegenwart (1988) S.87; vgl. Lex: Kulturförderung durch Steuerbegünstigung (1993) S.169. Über personelle Mittel hinaus spart der Staat auch sachliche und organisatorische Mittel.
  25. Vgl. Kapitel 6.5.2 "Association for Sponsorship of the Arts und Arts Council of Great Britain"
  26. Staatsministerium Baden-Württemberg: Die Kunstkonzeption des Landes Baden-Württemberg (1990) S.304
  27. Meenaghan: Commercial Sponsorship (1983) S.13 (Übersetzung aus dem Englischen durch den Verfasser). Es ist bezeichnend für die Befindlichkeit staatlicher englischer Kunstförderung, daß das unter Premierminister Major geschaffene 'Department of Heritage' in Teilen der Öffentlichkeit als 'Ministery of Fun' bezeichnet wird. Vgl. Domdey: Kunstförderung in Großbritannien (1993) S.93
  28. Willey: Sport, Commerce and the State (1985) S.26
  29. Shaw: An Adjunct to the Advertising Business? (1990) S.379 (Übersetzung aus dem Englischen durch den Verfasser)
  30. Vgl. Cardona; Rouet: Comment structurer le champ culturel? (1987) S.177-193. Eine Übersicht über empirische Umfragen zum Thema Mäzene in Deutschland vgl. Fohrbeck: Renaissance der Mäzene? Interessenvielfalt der privaten Kulturfinanzierung (1989) S.127
  31. Vgl. Kapitel 2.3 "Interdisziplinäre Eingrenzung von Literaturengagements" und Kapitel 2.4 "Literaturmäzenatentum und Literatursponsoring". Zusätzlich entstehen Abgrenzungsschwierigkeiten des Literaturengagements zu weiteren Instrumentarien, zum Beispiel zur Werbung. Dieses Problem wird vertieft durch die Nähe der Literaturengagements zu anderen Förderarten, etwa zur Theaterförderung. Unternehmen werden aus unterschiedlichen Gründen das Volumen ihres Kulturengagements keinesfalls detailliert dokumentieren, anders als der Staat. Vgl. Loock: Kunstsponsoring: Ein mißverstandener Mythos? (1991) S.173
  32. Vgl. Becker: Unternehmen zwischen Sponsoring und Mäzenatentum (1993) S.60
  33. Vgl. Shaw: An Adjunct to the Advertising Business (1990) S.376
  34. Karla Fohrbeck kommt zu dem Schluß, daß eine repräsentative Studie über alle in Deutschland Kulturförderung betreibenden Unternehmen bisher nicht vorliegt. Vgl. Fohrbeck: Renaissance der Mäzene? Interessenvielfalt der privaten Kulturfinanzierung (1989) S.127
  35. Dafür dürften innenpolitische Gründe eine Rolle spielen. Zu vermuten ist, daß die Mittel schottischer Unternehmen, die dem Großraum London zugute kommen, die Mittel englischer Unternehmen für Schottland weit übersteigen. Das könnte schottische Separationsbestrebungen befördern.
  36. Sofern die Stichprobe hinreichend groß ist, besagt das 'Gesetz der großen Zahlen' in Verbindung mit der 'Ungleichung von Bienayme-Tschebyscheff', daß das Stichprobenmittel sich praktisch sicher in dem berechneten Intervall befindet. Die Varianz, die mögliche Abweichungswahrscheinlichkeit vom berechneten Intervall des Stichprobenmittels, wird bei wachsendem Stichprobenumfang beliebig klein. Vgl. Anderson; Popp; Schaffranek; Steinmetz; Stenger: Schätzen und Testen. Eine Einführung in die Wahrscheinlichkeitstheorie und schließende Statistik (1976) S.81-84
  37. Vgl. Lösel-Sauermann: Kunstförderung durch deutsche Unternehmen aus kunsthistorischer Sicht (1994) S.2
  38. Vgl. Wöhe: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (1993) S.78-79. In enger Form wird ein solches Verfahren unter Berücksichtigung von Produktions-, Kosten- und Investitionstheorie entscheidungsorientierte Betriebswirtschaftslehre genannt. Diese als ein neues System zu bezeichnen, das auf einer Synthese zwischen Nicklischs System, in dem die Betriebe als Gruppen arbeitender Menschen aufgefaßt werden, und Gutenbergs System, das auf der Produktivitätsbeziehung zwischen Faktoreinsatz- und Faktorausbringungsmenge beruht, bleibt zu hinterfragen, weil die Betriebswirtschaftslehre von jeher bestrebt ist, in einer gegebenen Situation die optimale Entscheidung zu treffen.
  39. Vgl. Kirsch: Gewinn und Rentabilität. Ein Beitrag zur Theorie der Unternehmungsziele (1968) S.10
  40. Der Nachteil eines umfassend definierten Begriffs besteht häufig darin, zu unscharf für eine auf ihm fußende Diskussion zu sein. Die interdisziplinäre Themenstellung von unternehmerischer Literaturförderung erfordert eine Öffnung des Begriffs 'Ziel' über rein monetäre Aussagen hinaus.
  41. Kirsch: Gewinn und Rentabilität. Ein Beitrag zur Theorie der Unternehmungsziele (1968) S.10
  42. Vgl. Heinen: Das Zielsystem der Unternehmung (1966) S.59-81
  43. vgl. Kapitel 5.4.3 "Placements und absatzorientierte Produktgestaltung"
  44. Heinen: Das Zielsystem der Unternehmung (1966) S.79
  45. Heinen: Das Zielsystem der Unternehmung (1966) S.80
  46. vgl. beispielsweise Kapitel 4.4 "Förderung sozialer Harmonisierung innerhalb des Unternehmens", Kapitel 5.3.1 "Bekanntheitsgradpolitik" und Kapitel 6.1 "Ethische Fundierung"
  47. Heinen: Das Zielsystem der Unternehmung (1966) S.80, vgl. Kapitel 6.1 "Ethische Fundierung"
  48. Unter bestimmten Voraussetzungen können soziale Bestrebungen durch Unternehmen als Sozio-Marketing charakterisiert werden. Vgl. Raffée; Wiedmann; Abel: Sozio-Marketing (1983) S.683-685
  49. Vgl. Heinen: Das Zielsystem der Unternehmung (1966) S.81; vgl. Kapitel 4 "Innerbetriebliches Literaturengagement durch Unternehmen"
  50. Die Untersuchung eines Zielsystems unter Verwendung des relativen Zielgewichtes als Einteilungskriterium führt zur Aufgliederung in Zielfunktionen und Nebenbedingungen. Der Gewinn spielt in diesem Modell eine zentrale Rolle. Es ist bei der Untersuchung von Literaturförderung kaum anwendbar, da der Gewinn mit diesem Instrumentarium minimal beeinflußt werden kann.
  51. Gewinn: Differenz aus Umsatz und Kosten
  52. Kapitalrentabilität: Produkt aus Umsatzbruttorentabilität (Gewinn plus Fremdkapitalzinsen dividiert durch Umsatz) und Kapitalumschlag (Gesamtkapital durch Umsatz)
  53. Vgl. Heinen: Das Zielsystem der Unternehmung (1966) S.128-130. Das Modell enthält nur die wichtigsten Unternehmensziele.
  54. In Ausnahmefällen können solche Ziele sogar zu einem Hauptziel der Unternehmung werden. Die Züricher Firma 'Migros e.G.' sagt: "Das kulturelle und soziale Engagement ist für die Migros ein Ziel in sich, nicht ein Mittel zum Zweck". Vgl. Bickmann: Art-Sponsoring und Event Creation (1991) S.58
  55. Piquet: Sponsoring et mécénat, la communication par l'événement (1985) S.174
  56. Vgl. Schanz: Grundlagen der verhaltenstheoretischen Betriebswirtschaftslehre (1977) S.97-100; vgl. Raffée: Grundfragen und Ansätze des strategischen Marketing (1989) S.6. "Gratifikationen lassen sich als Anreize und Beiträge, Nutzen und Kosten oder auch - im Falle positiver Gratifikationen - als Güter auffassen, wobei man unter einem Gut alles verstehen kann, was Individuen beziehungsweise Organisationen zu belohnen und dessen Entzug sie zu bestrafen vermögen." Raffée; Wiedmann; Abel: Sozio-Marketing (1983) S.699
  57. Raffée; Wiedmann: Wertewandel und gesellschaftliches Marketing. Die Bewährungsprobe strategischer Unternehmensführung (1989) S.563
  58. Vgl. Raffée; Wiedmann; Abel: Sozio-Marketing (1983) S.700-702
  59. Auch in anderen europäischen Ländern wurden Schriften zum Kulturengagement durch Unternehmen veröffentlicht, herauszuheben ist Frankreich.
  60. Head: Successful Sponsorship (1988) S.5
  61. Head: Successful Sponsorship (1988) S.18
  62. Vgl. Kapitel 2.4 "Literaturmäzenatentum und Literatursponsoring"
  63. Bruhn: Sponsoring. Unternehmen als Mäzene und Sponsoren (1991) S.21; vgl. Kapferer: Kapferer's Marketing-Wörterbuch, Stichwort "Sponsoring" (1988) S.412; vgl. Bruhn: Handbuch des Marketing (1989) S.419-420; Bruhn: Sozio- und Umweltsponsoring (1990) S.6
  64. Bruhn: Sponsoring. Unternehmen als Mäzene und Sponsoren (1991) S.17
  65. Bruhn: Sponsoring. Unternehmen als Mäzene und Sponsoren (1987) S.1
  66. Für Bruhn ist Sponsoring eine Weiterentwicklung des historisch älteren Mäzenatentums; diese Entwicklung ist für ihn mit dem Entstehen des Marketing untrennbar verknüpft.
  67. Vgl. Kapitel 1.2.1 "Kultur und Kunst"
  68. Vgl. Heinen: Das Zielsystem der Unternehmung (1966) S.147-159; vgl. Kapitel 2.2 "Literaturengagement als Teil unternehmerischer Zielsysteme"
  69. Straetling: Private Kunstförderung zwischen Sponsoring und Mäzenatentum (1990) S.114. Elisabeth Wolf-Csanády bezeichnet ein solches Vorgehen als das Entwickeln von "How-to-do-Leitfäden", die versuchen, "zur Praxis die nötige theoretische Basis nachzuliefern." Wolf-Csanády: Kunstsponsoring und Kulturförderung durch Unternehmen in Deutschland und Österreich und ihr kulturpolitischer Kontext (1994) S.65
  70. Straetling: Private Kunstförderung zwischen Sponsoring und Mäzenatentum (1990) S.153
  71. Vgl. Straetling: Private Kunstförderung zwischen Sponsoring und Mäzenatentum (1990) S.125 und S.133
  72. Straetling: Private Kunstförderung zwischen Sponsoring und Mäzenatentum (1990) S.136-137
  73. Vgl. Straetling: Private Kunstförderung zwischen Sponsoring und Mäzenatentum (1990) S.142
  74. Piquet: Sponsoring et mécénat. La communication par l'événement (1985) S.15 (Übersetzung aus dem Französischen durch den Verfasser)
  75. Vgl. Kapitel 3 "Gestaltungsformen privatwirtschaftlichen Literaturengagements"
  76. Vgl. Mussler: Sponsoring in den 90er Jahren (1991) S.17
  77. Vgl. Fischer: Kulturförderung durch Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland (1988) S.47-48
  78. Piquet: Sponsoring et mécénat (1985) S.158
  79. Piquet: Sponsoring et mécénat (1985) S.158 (Unterstreichung durch den Verfasser); vgl. Ramanantsoa: Voyage en stratégie (1984) S.24
  80. Über Gründe über das mögliche Verschweigen der tatsächlichen Hintergründe einer Förderung vergleiche die Überlegungen des Kapitels 2.1 "Stand des Literaturengagements in Deutschland und England"
  81. Die Ausführungen beschränken sich auf die zum Verständnis der steuerrechtlichen Unterschiede notwendigen Grundzüge. In Frankreich wurde zuerst Kulturförderung von juristischer Seite aufgearbeitet.
  82. Vgl. Schulz: Kunst- und Kultursponsoring. Neue Wege unternehmerischer Konzeption (1989) S.49-51
  83. Vgl. Bruhn; Mehlinger: Rechtliche Gestaltung des Sponsoring. Vertragsrecht, Steuerrecht, Medienrecht, Wettbewerbsrecht Bd.I (1992) S.97
  84. Hierbei ist durch das Unternehmen zu vermeiden, daß der Fiskus Aufwendungen als verdeckte Gewinnausschüttung einschätzen kann; dies ist regelmäßig der Fall, wenn die an den Gewährsträger geleistete Spende den durchschnittlichen Betrag an Spenden übersteigt, den das Unternehmen an Dritte gespendet hat; vgl. den fälschlicherweise in betriebswirtschaftlicher Fachliteratur als "Sponsoring-Urteil" bezeichneten Gerichtsentscheid des Bundesfinanzhofes IR4/84 vom 09.08.1989 Bundessteuerblatt 1990 II, S.237
  85. Für natürliche Personen gilt § 10 b Einkommenssteuergesetz respektive für Körperschaften § 9 Nr.3 Körperschaftssteuergesetz
  86. Norton: Industrial Sponsorship and Joint Promotions (1981) S.105
  87. Zunächst muß an die Inland Revenue auf den Spendenbetrag ein einheitlicher Körperschaftssteuersatz von 25 Prozent bezahlt werden, der von dieser nach Prüfung auf Antrag der unterstützten 'Charity' überschrieben wird.
  88. Norton: Industrial Sponsorship and Joint Promotions (1981) S.105
  89. Allen: Sponsoring the Arts. New Business Strategies for the 1990s (1990) S.15
  90. Vgl. Eastwood; Eastwood: A Guide to Company Giving (1991) S.9
  91. Der Terminus 'Open Company' ist umgangssprachlicher Art.
  92. Vgl. o.V.: Collins English Dictionary, Stichwort "Close Company" (1991) S.306
  93. Eastwood; Eastwood: A Guide to Company Giving (1991) S.9; vgl. o.V.: Collins English Dictionary, Stichwort "Close Company" (1991) S.306
  94. Eastwood; Eastwood: A Guide to Company Giving (1991) S.9
  95. Auch hier muß ein einheitlicher Körperschaftssteuersatz von 25 Prozent an die Inland Revenue abgeführt werden, den sich die Charity dann gutschreiben lassen kann. Dies bedeutet, daß die 'Close Company' mindestens 600 Pfund an die 'Charity' und 200 Pfund an die 'Inland Revenue' übertragen muß, um den absetzbaren Mindestbetrag zu erreichen.
  96. Eastwood; Eastwood: A Guide to Company Giving (1991) S.9. Bis 1986 war dies die einzige Möglichkeit für Unternehmen, um steuervergünstigte Spenden zu tätigen.
  97. Campenhausen; Seifart; Neuhoff: Mäzenatentum in Vergangenheit und Gegenwart (1988) S.76; vgl. Eastwood; Eastwood: A Guide to Company Giving (1991) S.10
  98. Der Steuersatz in beiden Ländern ist verschieden.
  99. Eastwood; Eastwood: A Guide to Company Giving (1991) S.12
  100. Nach § 4 Abs.5 Nr.1 Einkommenssteuergesetz dürfen an Geschenken in Deutschland bis zu DM 75.- pro Person und Jahr steuerunschädlich vergeben werden.
  101. Weiter entfällt die Umsatzsteuer, siehe unten. Wenn das Geschenk ausschließlich zur Begünstigung der Verkaufsaktivitäten des Unternehmens dient, kann es als abzugsfähige Betriebsausgabe verbucht werden. Vgl. Section 577(9) of the 1988 Taxes Act.
  102. Eastwood; Eastwood: A Guide to Company Giving (1991) S.12
  103. South West Arts: Sponsorship and VAT Information Service (1992) o.S.; vgl. Moorhead: Sponsors in Europe - some knotty Legal Issues (1991) S.213 (VAT bedeutet 'Value Added Tax')
  104. Davon ausgenommen ist die Verwaltung der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchssteuern. Vgl. § 16 Abgabenordnung; vgl. § 17 Abs.2 Gesetz über die Finanzverwaltung
  105. Norton: Industrial Sponsorship and Joint Promotions (1981) S.108
  106. § 4 Abs.4 Einkommenssteuergesetz
  107. Aufwand ist der an den Ausgaben bemessene betriebliche Güterverzehr. Vgl. Raffée: Grundprobleme der Betriebswirtschaftslehre (1974) S.211
  108. Sponsoring und Mäzenatentum werden nicht explizit in deutschen oder englischen Steuergesetzen erwähnt. Vgl. Moorhead: Sponsors in Europe - some knotty Legal Issues (1991) S.213
  109. Eine negative Überprüfung, etwa der Ausschluß privater Veranlassung nach § 12 Einkommenssteuergesetz, ist nicht zulässig. Im Falle der betrieblichen Veranlassung ist auch eine Geltendmachung des Literaturengagements im Sinne von Werbungskosten nach §9 Abs.1 Satz 1 Einkommenssteuergesetz möglich. Dieses Vorgehen dürfte allerdings eine Ausnahme darstellen, allein schon deshalb, weil die Begründung den Verdacht einer privaten Nutzung des Engagements wecken könnte. Vgl. Bruhn; Mehlinger: Rechtliche Gestaltung des Sponsoring. Vertragsrecht, Steuerrecht, Medienrecht, Wettbewerbsrecht Bd.I (1992) S.96
  110. Siemens AG: Heimat - aber wo ? (1989) o.S.
  111. Straetling: Private Kunstförderung zwischen Sponsoring und Mäzenatentum (1990) S.83
  112. Vgl. Allen: Sponsoring the Arts. New Business Strategies for the 1990s (1990) S.15; vgl. Badmin; Coombs; Rayner: Leisure Operational Management. Vol.1: Facilities (1991) S.91
  113. S130(a) of the Income and Corporation Taxes Act 1970; vgl.: Norton: Industrial Sponsorship and Joint Promotions (1981) S.106; vgl. Saint: Sponsorship Packages - Tying up the Red Tape (1991) S.99; vgl. Moorhead: Sponsors in Europe - some knotty Legal Issues (1991) S.213
  114. 'Hospitality' ist nur für Bürger mit Wohnsitz außerhalb des Vereinten Königreiches abzugsfähig. Vgl. Badmin; Coombs; Rayner: Leisure Operational Management, Vol.1: Facilities (1991) S.91
  115. In der betrieblichen Praxis wird bei Großunternehmen im Gegensatz zu Kleinunternehmen selten ein privates Interesse des Unternehmers von der Steuerbehörde angenommen. Dieser Überprüfungsansatz des Fiskus ist zu kritisieren: Tatsächlich gehen in Großunternehmen viele Förderprogramme auf ein persönliches Interesse der Unternehmensleitung zurück. Vgl. Kapitel 2.4 "Literaturmäzenatentum und Literatursponsoring" und Kapitel 7.2 "Kontrolle von Literaturengagement und deren Probleme"
  116. Vgl. Straetling: Private Kunstförderung zwischen Sponsoring und Mäzenatentum (1990) S.94
  117. Eine Ausnahme bildet die Anschaffung eines Buches mit Sammlerwert, das Literatur im Sinne dieser Arbeit darstellt. Es handelt sich dann um eine Aufwendung für ein hochwertiges Wirtschaftsgut, das über mehrere Jahre genutzt wird.
    Bücher mit Sammlerwert für mehr als DM 800.- Anschaffungskosten gehören beim derzeitigen Preisgefüge nicht zur 'Gebrauchskunst', sondern zu den anerkannten Meisterwerken. Da keine Abnutzung unterstellt wird, tendiert der Abschreibungssatz gegen Null, und eine Abschreibung nach § 7 Einkommenssteuergesetz ist gegenstandslos. Für Gebrauchskunst (schnell sich wandelnder Zeitgeschmack) ist eine Abschreibung mit einer Laufzeit über 20 Jahre mit jährlicher Abschreibung über fünf Prozent des Anschaffungspreises zulässig.
    Liegt der Preis für das Sammlergut unter DM 800.- ohne Umsatzsteuer, kann es als geringwertiges Wirtschaftsgut nach § 6 Einkommenssteuergesetz unabhängig von der Nutzungsdauer sofort im Anschaffungsjahr abgeschrieben werden. Nebenkosten gehören zu den sonstigen Kosten, die sofort abgeschrieben werden dürfen.
    Auf die Darstellung der Besteuerung von Büchern mit Sammlerwert als Kunstvermögen sowie die steuerrechtliche Betrachtung bei öffentlichem Zugang zu diesen Büchern wird an dieser Stelle wegen ihrer geringen Relevanz für Literaturförderung verzichtet; sie ist mit derjenigen von Gemälden identisch (vgl. § 115 Abs.2 Nr.1-4 Bewertungsgesetz).
  118. § 12 Abs.2 Nr.7 Umsatzsteuergesetz
  119. Eine doppelte Privilegierung soll vermieden werden. Somit unterliegen die Mittel privater Kulturförderer bei den Künstlern selbst der Einkommensteuer, im Gegensatz zu Mitteln aus öffentlicher Förderung (§ 3 Nr.11 Einkommensteuergesetz). Für ein bei den Finanzbehörden registriertes und Umsatzsteuer bezahlendes Unternehmen ist die Umsatzsteuer für Literaturförderung in einer Buchhaltung ein durchlaufender Posten. Das fördernde Unternehmen sollte bei den Überlegungen für erwartete Gegenleistungen den Betrag berücksichtigen, der dem Geförderten wegen abzuführender Umsatzsteuer nicht zur Verfügung steht.
  120. § 3 Abs.12 S.2 Umsatzsteuergesetz
  121. Moorhead: Sponsors in Europe - some knotty Legal Issues (1991) S.213
  122. Moorhead: Sponsors in Europe - some knotty Legal Issues (1991) S.213
  123. Im Originaltext "sponsorship". 'Sponsorship' ist in diesem Kontext mit 'Mäzenatentum' zu übersetzen, vgl. die Diskussion von 'patronage' und 'sponsorship' in Kapitel 2.4 "Literaturmäzenatentum und Literatursponsoring".
  124. Finn: Sponsorship for Smaller Charities (1991) S.94
  125. Vgl. Duhme: Die Förderung Bildender Kunst durch Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland (1986) S.96; vgl. Straetling: Private Kunstförderung zwischen Sponsoring und Mäzenatentum (1990) S.76 und S.279; vgl. Vanhaeverbeke: Private Kulturförderung in europäischer Dimension (1993) S.129
  126. Luss: The chairman's wife or creative Sponsorship? Some insights into sponsorship in Great Britain (1989) S.281
  127. Vgl. Duhme: Die Förderung Bildender Kunst durch Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland (1986) S.50, vgl. Straetling: Private Kunstförderung zwischen Mäzenatentum und Sponsoring (1990) S.279
  128. Piquet: Sponsoring et mécénat. La communication par l'événement (1985) S.133
  129. Norton: Industrial Sponsorship and Joint Promotions (1981) S.107
  130. Für England vgl. Norton: Industrial Sponsorship and Joint Promotions (1981) S.107-108; für Deutschland vgl. Straetling: Private Kunstförderung zwischen Sponsoring und Mäzenatentum (1990) S.94
  131. Gemeint ist hier die Kulturwissenschaft im engen Sinne, da im weiten Sinne auch die Wirtschaftswissenschaften "einen psychophysischen Gegenstand haben" und somit den Kulturwissenschaften zuzuordnen sind. Vgl. Wöhe: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (1993) S.25
  132. Fohrbeck: Private Patronage and Commercial Impact of the Arts - A Basic Typology (1983) S.6
  133. Fohrbeck: Private Patronage and Commercial Impact of the Arts - A Basic Typology (1983) S.6
  134. Fohrbeck: Private Patronage and Commercial Impact of the Arts - A Basic Typology (1983) S.7; eine ähnliche Diskussion vgl. Fohrbeck: Renaissance der Mäzene? Interessenvielfalt der privaten Kulturfinanzierung (1989) S.46-47; vgl. Fohrbeck; Wiesand: Private Kulturförderung in der Bundesrepublik Deutschland (1989) S.8-10
  135. Fohrbeck: Renaissance der Mäzene? Interessenvielfalt der privaten Kulturfinanzierung (1989) S.47
  136. Fohrbeck: Renaissance der Mäzene? Interessenvielfalt der privaten Kulturfinanzierung (1989) S.46
  137. Fohrbeck: Renaissance der Mäzene? Interessenvielfalt der privaten Kulturfinanzierung (1989) S.46-47 (Anführungszeichen im Original); ähnlich Fohrbeck; Wiesand: Private Kulturförderung in der Bundesrepublik Deutschland (1989) S.9-10; dort sind 'Stiftung' und 'Patron' in der Rangordnung vertauscht.
  138. Fohrbeck; Wiesand: Private Kulturförderung in der Bundesrepublik Deutschland (1989) S.9; Fohrbeck: Renaissance der Mäzene? Interessenvielfalt der privaten Kulturfinanzierung (1989) S.47
  139. Fohrbeck: Renaissance der Mäzene? Interessenvielfalt der privaten Kulturfinanzierung (1989) S.46
  140. Fohrbeck: Private Patronage and Commercial Impact of the Arts - A Basic Typology (1983) S.7. Konsequenterweise unterscheidet Karla Fohrbeck auch in ihren anderen Werken keine Fördertypologien. Sie verwendet in ihrem Buch "Renaissance der Mäzene?" (1989) die in ihrer oben angeführten Liste enthaltenen Begriffe in einem Satz nur als Tendenzaussagen, oft mit oder ohne Anführungszeichen.
  141. Fohrbeck; Wiesand: Private Kulturförderung in der Bundesrepublik Deutschland (1989) S.8
  142. Brock: Ästhetik gegen erzwungene Unmittelbarkeit: Die Gottessucherbande (1986) S.336 (Unterstreichung durch den Verfasser)
  143. Brock: Ästhetik gegen erzwungene Unmittelbarkeit: Die Gottessucherbande (1986) S.336
  144. György Sebestyen war zeitweiliger Vorsitzender des österreichischen PEN-Clubs
  145. Vgl. Kapitel 1.3 "Ausgewählte Beispiele geschichtlicher Vorstufen der Literaturförderung"
  146. Sebestyen: Unser Kulturleben braucht anonyme Anstifter (1967) o.S.. Mäzenatentum mit einer Literaturförderung im stillen oder mit altruistischen Motiven des Förderers zu assoziieren, ist in dieser Reinform sehr selten. Vgl. Hummel; Brodbeck: Längerfristige Wechselwirkungen zwischen kultureller und wirtschaftlicher Entwicklung (1991) S.155; vgl. Fohrbeck: Renaissance der Mäzene? Interessenvielfalt der privaten Kulturfinanzierung (1989) S.13; vgl. Kosianski: Le mécénat culturel d'entreprise: un partenariat favorable à l'entreprise, à la culture et à l'intérêt général (1992) S.45. Kosianski bezeichnet dieses Mäzenatentum als "un mécénat desinteresse".
  147. Markgraf: Tue Gutes und rede darüber (1989) o.S.
  148. Vgl. Hirschfeld: Mäzene. Die Rolle des Auftraggebers in der Kunst (1968) S.277; vgl. Kapitel 1.3 "Ausgewählte Beispiele geschichtlicher Vorstufen der Literaturförderung"
  149. Brock: Ästhetik gegen die erzwungene Unmittelbarkeit. Die Gottessucherbande (1986) S.330; vgl. Kosianski: Le mécénat culturel d'entreprise: un partenariat favorable à l'entreprise, à la culture et à l'intérêt général (1992) S.46-47
  150. Vgl. Kapitel 2.3.3 "Kulturwissenschaftliche Untersuchungen"
  151. Fohrbeck; Wiesand: Private Kulturförderung in der Bundesrepublik Deutschland (1989) S.8
  152. Vgl. Kapitel 7.1.4 "Einbeziehung der Medien"
  153. Meenaghan: Commercial Sponsorship (1983) S.28
  154. Vgl. Fohrbeck: Renaissance der Mäzene? Interessenvielfalt der privaten Kulturfinanzierung (1989) S.42
  155. Vgl. Turner: Sponsorship: A European View (1986) S.6; vgl. Emilsson: Cultural Sponsorship as a Tool for Marketing (1983) S.77
  156. Vgl. Kapitel 2.2 "Literaturengagement als Teil unternehmerischer Zielsysteme"
  157. Keinesfalls sind damit Vorhaben gemeint, die betriebswirtschaftliche Interessen des Unternehmens völlig außer acht lassen. Vgl. Kapitel 6.1 "Ethische Fundierung"
  158. Kaiden; Hayes: Artists and Advocates, an Essay on Corporated Patronage (1967) S.32
  159. Vgl. Erdtmann: Sponsoring und emotionale Erlebniswerte (1979) S.31. Den an Individuen orientierten Fördermotiven ist gemein, daß ein einmal begonnenes Engagement im Laufe der Zeit eine Eigendynamik entwickelt, wobei sich dessen Zugehörigkeit zum Mäzenatentum oder Sponsoring verändern kann. Zunächst ist der Zusammenhang zwischen individuellem Förderer und Vorhaben unübersehbar. Dann wird es häufig mehr dem Unternehmen als dem Initiator zugerechnet. In der dritten Stufe gehört das Engagement fest zum Unternehmen. Allerdings verleiht der Unternehmer während seines Lebens oder noch posthum durch seine Persönlichkeit der Förderung weiterhin Glaubwürdigkeit. Vgl. Bruhn: Company Giving in Germany: An Overview (1991) S.73
  160. Besonders der Protestantismus calvinistischer Prägung wirkte sehr fördernd, gilt geschäftlicher Erfolg für Calvin doch als Zeichen der Gnade Gottes. Reichtum bedeutet jedoch zugleich Wohlstand, der mit puritanischer Lebenshaltung schlecht vereinbart werden kann. Ben Whitaker weist auf die hohe Korrelation zwischen Kulturförderung und protestantisch geprägtem Leben bis in die Gegenwart hin. Vgl. Whitaker: The Foundations. An Anatomy of Philantropy and Society (1974) S.40
  161. Hodson: The International Foundation Directory (1974) S.3
  162. Hansen: Mittelständische Kulturförderung beim Bau- und Wohnungsunternehmen Gundlach (1993) S.344
  163. Vgl. Gobin: Le mécénat. Histoire, Droit, Fiscalité (1987) S.42
  164. Vgl. Kapitel 2.2 "Literaturengagement als Teil unternehmerischer Zielsysteme". Dort wird Macht allerdings auch aus der Sicht eines Unternehmens erörtert.
  165. Vgl. Gobin: Le mécénat. Histoire, Droit, Fiscalité (1987) S.44. Vgl. dazu die Überlegungen zu Maecenas im Kapitel 1.3 "Ausgewählte Beispiele geschichtlicher Vorstufen der Literaturförderung"
  166. Zu dieser Problemstellung vergleiche insbesondere Kapitel 6.1 "Ethische Fundierung"
  167. Sogeartete Unterstützungen sind meist auf den Lebenskreis des Förderers beschränkt und auf Aufgaben gerichtet, die mit breiter öffentlicher Zustimmung rechnen können. Vgl. Yamamoto: Ein Überblick über das Stiftungswesen in Japan (1975) S.56 und S.59
  168. Das Wort 'Maecenatism' ist aus dem Wortschatz des zeitgenössischen Englisch verschwunden. Vgl. o.V.: The Oxford English Dictionary, Stichwort "Maecenatism", Bd.IX (1989) S.179
  169. Meenaghan: Commercial Sponsorship (1983) S.10
  170. Meenaghan: Commercial Sponsorship (1983) S.10; vgl. Willey: Sport, Commerce and the State (1985) S.26
  171. Vgl. o.V.: Brockhaus-Enzyklopädie, Stichwort "Patron" Bd. 16 (1991) S.602
  172. O.V.: Collins English Dictionary, Stichwort "patronize or patronise" (1991) S.1143-1144
  173. Shaw: An Adjunct to the Advertising Business? (1990) S.376. Die Entfaltungsmöglichkeiten solcherart geförderter Autoren sind beschränkt. Nur für junge Autoren mag Patronage eine Chance bedeuten, sofern sie sich zu gegebener Zeit von ihrem Patron zu lösen vermögen.
  174. Vgl. Kapitel 2.3.1 "Wirtschaftsorientierte Untersuchungen"
  175. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde versucht, der Tatsache verschiedener Denkhaltungen von Engagements mit Begriffen wie "mäzenatisches Sponsoring" zu begegnen.
  176. Jacqueline Rieger weist darauf hin, daß beim Begriff Marketing ebenfalls zunächst der instrumentelle Charakter im Mittelpunkt stand, bis sich im Laufe der Zeit die Erkenntnis durchsetzte, Marketing als eine Denkhaltung zu verstehen. Vgl. Rieger: Sponsoring als Instrument der Imagepolitik im Investitionsgüterbereich (1994) S.65
  177. Konsum beinhaltet Nutzung oder Verbrauch eines materiellen oder immateriellen Gutes durch Letztverwender.
  178. Vgl. Meenaghan: Commercial Sponsorship (1983) S.24-25; vgl. Duhme: Die Förderung Bildender Kunst durch Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland (1986) S.50; vgl. Straetling: Private Kunstförderung zwischen Sponsoring und Mäzenatentum (1990) S.277; vgl. Fischer: Kulturförderung durch Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland (1989) S.121-123
  179. Geloben, versprechen. Vgl. o.V.: Duden. Deutsches Universalwörterbuch, Stichwort "Sponsoring" (1989) S.1437; vgl. Hauser: Der Sponsoring-Vertrag im schweizerischen Recht (1991) S.8
  180. Vgl. Grimm; Grimm: Deutsches Wörterbuch, Band X, Stichwort "spondere" (1963) Sp.2674; vgl. o.V.: Die Sponsorierer (1990) S.1
  181. Vgl. Strachwitz: Unternehmen als Sponsoren, Förderer, Spender und Stifter (1993) S.252. Sylvère Piquet bezeichnet Sponsoring als eine Bereicherung der Sprache mit 'Touristenvokabular'. Vgl. Piquet: Sponsoring et mécénat (1985) S.13. - In Frankreich wurde die Verwendung des Wortes "le sponsoring" im öffentlichen Sprachverkehr durch Gesetz verboten, vgl. o.V.: Journal officiel vom 3. April 1982, S.3272-3275. Dieses französische Gebot hat auch Auswirkungen auf die Begriffsdiskussion in Deutschland und England: Das Conseil de l'Europe schlägt "un accord sur le vocabulaire" vor: "au moins dans ces pays, de n'employer que le terme de mécénat, étant entendu que si les pays anglo-saxons préfèrent conserver celui de sponsorisation, chacun s'accordera à lui donner la même signification - très large - qu'à celui de mécénat." Vgl. Chalendar; Brébisson: Mécénat en Europe (1987) S.50
  182. Eine Investition ist eine zielgerichtete, langfristige Kapitalbindung zur Erwirtschaftung zukünftiger Erträge.

[Zurück zu Kapitel 2]