MATEO - Mannheimer Texte Online

  1. Zur Problematik der Begriffe "Unternehmen" und "Betrieb" sowie ihrer für diese Untersuchung relevanten Ausprägungen vgl. Kapitel 1.2.4 "Unternehmen und Betrieb"
  2. Wenn in den weiteren Überlegungen von Literatur fördernden Unternehmen gesprochen wird, ist dabei stets zu berücksichtigen, daß das Engagement durch die Vertreter dieser Unternehmen und nicht im engen Sinne durch Betriebe selbst gestaltet wird. Doch werden in diesem Zusammenhang der sprachlichen Vereinfachung wegen juristische Personen, neben Unternehmen Verbände, Vereine et cetera, in dieser Arbeit natürlichen Personen gleichgesetzt.
  3. Damit ist keinesfalls die Gleichsetzung des Begriffspaares 'Kultur und culture' mit den Begriffspaaren 'Kunst und art' verbunden.
  4. Das belegt die Vieldeutigkeit von Kultur, welche in historischen Wandlungen und voneinander abweichenden Akzentsetzungen begründet ist. Sie läßt sich anhand von vier verschieden in Erscheinung tretenden Bedeutungsebenen darstellen: Die Ebene ursprünglichen praktischen Handelns versteht unter Kultur sowohl den nützlichen als auch pfleglichen Umgang mit der Natur. Eine weitere Ebene, die der rituellen Verehrung von Gottheiten, nimmt in ihren profanen Auswirkungen Einfluß auf soziale Institutionen sowie an Personen gebundene Kulte. Die Ebene der individuellen und gruppenspezifischen Bildung ist zweigeteilt. Die Bildung des Individuums vollzieht sich als Entwicklung und Prägung der emotionalen und sozialen Persönlichkeit, das heißt seiner Sozialisation. Aus diesem Blickwinkel ist Bildung gleichermaßen verbunden mit dem Verständnis und der individuellen Übernahme von Normen und Werten der jeweiligen Kultur. Als Folge entsteht eine eigene kulturelle Identität. Auf der Ebene der sozialen Beziehungen schließlich bezeichnet Kultur einerseits das Feld der individuellen sozialen Fähigkeiten, andererseits das auf politisches Zusammenleben bezogene vorweggenommene Verhalten. Vgl. o.V.: Die Brockhaus-Enzyklopädie, Stichwort "Kultur" Bd.12, (1991) S.580-583
  5. Franz Steinbacher weist auf eine Studie hin, in der über 250 Definitionen des Kulturbegriffes zusammengetragen wurden. Vgl. Steinbacher: Kultur, Begriff-Theorie, Funktion (1976) S.17-18
  6. Vgl. o.V.: Die Brockhaus-Enzyklopädie, Stichwort "Kultur", Bd.12 (1991) S.580. Diese ganzheitliche Vorstellung findet sich bereits im Gedankengut von Johann Wolfgang von Goethe. Vgl. Weizsäcker: Kultur ist kein politikfreier Raum (1987) S.341. Die weitgefaßte Erklärung ist mit der Kulturvorstellung im englischsprachigen Raum synonym: "culture" ist "the total of the inherit ideas, beliefs, values, and knowledge, which constitute the shared basis of social action". O.V.: Collins English Dictionary, Stichwort "culture" (1991) S.387; vgl. Engel; Blackwell; Kollar: Consumer Behaviour (1978) S.65; vgl. Chisnall: Marketing. A Behavioural Analysis (1985) S.93; vgl. Roth: Kultur-Sponsoring. Meinungen, Chancen und Probleme, Konzepte, Beispiele (1989) S.28
  7. Clottu: Bericht der eidgenössischen Expertenkommission für Fragen einer schweizerischen Kulturpolitik (1975) S.14
  8. Barnouw: The Sponsor. Notes on a modern potentate (1978) S.149; vgl. Fohrbeck; Wiesand: Kulturelle Öffentlichkeit in Bremen (1980) S.26-27. Dieser Gedanke wird im Kapitel 6.4 "Grenzen gesellschaftsorientierten Literaturengagements" erneut aufgegriffen. - Die Begriffsbestimmung von Kultur aus dem sensiblen politischen Bereich kann leicht ideologisiert werden, indem bereits der Begriff der Kultur selbst als Ideologie angesehen wird: "'Culture' is a term used for a strategic purpose rather than to convey a precise meaning. In the case of literature, 'culture' has to come to mean the safe area the system is urged to focus on to keep it free of the pitfalls of 'public affairs'."
  9. Vgl. Stromberger; Teichert: Einführung in soziologisches Denken (1986) S.341-342; vgl. Frey: Ökonomie ist Sozialwissenschaft (1990) S.69-70; vgl. Winkgens: Der englische Bildungs- und Entwicklungsroman I: Victorianismus (1992) S.9. Dieser Gedanke wird im Kapitel 5.2 "Formen und Werte des gesellschaftlichen Umfeldes" erneut aufgegriffen.
  10. Ökonomik ist hier als Synonym von Wirtschaftswissenschaft und als Oberbegriff von Volks- und Betriebswirtschaftslehre zu verstehen. Vgl. o.V.: Die Brockhaus-Enzyklopädie, Stichwort "Ökonomik", Bd.16 (1991) S.153
  11. Vgl. Andreae: Wirtschaft und Kunst im Wohlfahrtsstaat (1990) S.11
  12. Depuis; Rouet: Art et Valeur (1987) S.27 (Aus dem Französischen übersetzt durch den Verfasser)
  13. Gezielte Nachfrage nach literarischen Werken als Gestaltungsform von Literaturengagements wirkt auf deren Preisgefüge ein. Vgl. Kapitel 3.2.3 "Beratungs- und Infrastrukturhilfen"
  14. Vgl. Peffekovin: Öffentliche Finanzen (1984) S.465
  15. Vgl. Bechler: Über den Gütercharakter der Kunst - Einige wirtschaftstheoretische Aspekte von Kulturförderung und Kulturmanagement (1993) S.51
  16. Zur Problematik der Legitimationsbedürftigkeit von Kulturförderung aus meritorischen Gründen im demokratischen Staatswesen vgl. Bechler: Über den Gütercharakter der Kunst - Einige wirtschaftstheoretische Aspekte von Kulturförderung und Kulturmanagement (1993) S.53-54
  17. Vgl. Roth: Kultur-Sponsoring. Meinungen, Chancen und Probleme, Konzepte, Beispiele (1989) S.29. Roth bezieht diesen Gedanken auf das Sponsoring.
  18. O.V.: Britannica, Stichwort "The Art of Literature", Bd.23 (1990) S.93
  19. Vgl. Erdtmann: Sponsoring und emotionale Erlebniswerte (1989) S.37. vgl. Cardona; Rouet: Comment structurer le champ culturel? (1987) S.177-191. Auf diese Verknüpfungen wird allerdings in dieser Untersuchung über betriebliches Literaturengagement nur zur Ideengenerierung eingegangen, vgl. Kapitel 1.1 "Einleitung und Überblick".
  20. Vgl. o.V.: Meyers Enzyklopädisches Lexikon, Stichwort "Kunst", Bd.14 (1975) S.452; vgl. Loock: Kunstsponsoring. Ein Spannungsfeld zwischen Unternehmen, Künstlern und Gesellschaft (1988) S.22; vgl. Kosianski: Le mécénat culturel d'entreprise: un partenariat favorable à l'entreprise, à la culture et à l'intérêt général (1992) S.21. Im englischen Sprachraum umfaßt 'art' einen ähnlich großen Bereich: "the creation of works of beauty or other special significance." O.V.: Collins English Dictionary, Stichwort "art" (1991) S.84
  21. Vgl. Roth: Kultur-Sponsoring. Meinungen, Chancen und Probleme, Konzepte, Beispiele (1989) S.29
  22. Vgl. Loock: Kunstsponsoring. Ein Spannungsfeld zwischen Unternehmen, Künstlern und Gesellschaft (1988) S.22; vgl. Erdtmann: Sponsoring und emotionale Erlebniswerte. Wirkungen auf den Konsumenten (1989) S.55-56; vgl. Hermanns; Drees: Charakteristika des Kultursponsoring (1989) S.151-152; vgl. Loock: Kunstsponsoring - Eine neue Dimension der Abhängigkeit? (1989) S.176
  23. Vgl. Duhme: Die Förderung Bildender Kunst durch Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland (1986) S.9; vgl. Loock: Kunstsponsoring. Ein Spannungsfeld zwischen Unternehmen, Künstlern und Gesellschaft (1988) S.22
  24. Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz garantiert die Freiheit der Kunst in Deutschland.
  25. Heuer: Die Besteuerung der Kunst. Eine Verfassungs- und steuerrechtliche Untersuchung zur Definition, Eigenständigkeit und Förderung der Kunst im Steuerrecht (1983) S.31
  26. Vgl. Mainusch: Die Frösche quaken virtuos. Wenn Kunstfreiheit und Jugendschutz kollidieren - Notizen zum Fall "Josefine Mutzenbacher" (1992) S.G1
  27. Die Unterscheidung von 'Kunst' und 'Nicht-Kunst' macht einen Qualitätsmaßstab notwendig, den es zeitunabhängig und allgemein nicht gibt. Vgl. Beck: Wahrheit, Pluralismus, Kunst (1979) S.1
  28. Mainusch: Die Frösche quaken virtuos. Wenn Kunstfreiheit und Jugendschutz kollidieren - Notizen zum Fall "Josefine Mutzenbacher" (1992) S.G1. Herbert Mainusch beruft sich auf Wassily Kandinski, der seinerseits Immanuel Kant seinen Gedanken zugrunde legt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (i - BvR - 402/87) lautet: Um zur Kunst zu zählen, müsse ein Werk 'das Ergebnis freier, schöpferischer Gestaltung' sein, 'in der Eindrücke, Erfahrungen und Phantasien des Autors in der literarischen Form des Romans zum Ausdruck kommen'.
  29. Vgl. Wilpert: Sachwörterbuch der Literatur (1989) S.519
  30. Vgl. Wapnewski: Literatur heute (1975) S.155-157
  31. Vgl. Krauss: Was ist Literatur (1976) S.150
  32. Vgl. o.V.: Der Literatur-Brockhaus, Stichwort "Literatur" Bd.2 (1988) S.492
  33. Bei Texten mit informierender Funktion handelt es sich insbesondere erstens um Abhandlungen wie das Sachbuch, die Reportage und die Biographie sowie zweitens um Texte mit wertender Funktion wie das Essay, das Feuilleton, den Leitartikel und die Glosse und schließlich Texte appellierender Funktion in Form der Rede, der Predigt, des Flugblattes und des Pamphlets.
  34. Neben dem intensiven Literaturbegriff kann ein weiterer, vom Literaturbetrieb selbst erzeugter Literaturbegriff als grundlegend angesehen werden. Theoretisch begründet wird er durch die in einer jeweiligen Epoche gültigen Ästhetik-Konvention. Die dafür geltenden ästhetischen Normen sind empirisch zu erheben und können keinesfalls normativ von einer Literaturtheorie festgelegt werden.
  35. Sprache umfaßt als solche über den Wortsinn des schriftlich Niedergelegten hinaus auch das Vorliterarische, mündlich Überlieferte wie Mythos, Sage, Märchen, Sprichwort und Volkslied. Vgl. Wilpert: Sachwörterbuch der Literatur (1989) S.519
  36. Damit ist allerdings keine "Manipulation" des Schriftstellerbildes impliziert, vielmehr soll ein aktueller, operationabler Begriff geschaffen werden. Vgl. Fohrbeck; Wiesand: Der Autoren-Report (1972) S.32 und S.34; vgl. Kapitel 1.3 "Ausgewählte Beispiele geschichtlicher Vorstufen der Literaturförderung"
  37. Zimmer: Der eigentliche Schriftsteller (1971) o.S.. Umgekehrt kann gerade diese weite Auslegung als Manipulation interpretiert werden.
  38. Vgl. Kapitel 1.2.2 "Literatur"
  39. Nach den Professionalisierungstheorien der Soziologie gilt als ein Kriterium für den Nachweis eines 'Berufes' die Selektion von Lernzielen. Das impliziert festgelegte gesellschaftliche Ausbildungsstrukturen. Der Zugang wird weiterhin durch Forderungen nach bestimmten Qualifikationen verengt, über deren Vorhandensein eine Kontrollinstanz entscheidet. Die vagen Kriterien für die Aufnahme in Autorenverbände genügen diesen Voraussetzungen nicht.
  40. Autoren-Berufsbezeichnungen sind gesetzlich ungeschützt; jeder kann sie sich zulegen, objektive Qualifikationen müssen nicht erbracht werden. Vgl. Fohrbeck; Wiesand: Der Autoren-Report (1972) S.32
  41. Vgl. Fohrbeck; Wiesand: Der Autoren-Report (1972) S.386; vgl. Kapitel 3.1.5 "Förderung von Autorennachwuchs"
  42. Vgl. Fohrbeck; Wiesand: Der Autoren-Report (1972) S.29-30
  43. Wolff: The Social Production of Art (1988) S.21
  44. Härtling: Der Autor - kein Berufsbild (1975) S.303
  45. Fohrbeck; Wiesand; Woltereck: Arbeitnehmer oder Unternehmer? Zur Rechtssituation der Kulturberufe (1976) S.115
  46. "Ein Autor ist ein Verfasser eines literarischen, wissenschaftlichen Werkes oder eines Artikels oder Beitrags." O.V.: Der Literatur-Brockhaus, Stichwort "Autor" Bd.1 (1988) S.156. Ein 'author' ist "a person who composes a book, artical, or other written work." O.V.: Collins English Dictionary, Stichwort "author" (1991) S.102. Demgegenüber wird die Berufsbezeichnung Schriftsteller wertfrei verwendet für Literaturproduzenten aller Sparten, das heißt "sowohl für Autoren fiktionaler Literatur jeder Art als auch für Verfasser von Sachbüchern." O.V.: Der Literatur-Brockhaus, Stichwort "Schriftsteller" Bd.3 (1988) S.324; Ein "writer" ist "a person who writes books, articles et cetera, especially as an occupation." O.V.: Collins English Dictionary, Stichwort "writer" (1991) S.1773
  47. Vgl. Kapitel 1.2.2 "Literatur"
  48. Vgl. Kosiol: Bausteine der Betriebswirtschaftslehre (1973) S.301. In der Betriebswirtschaftslehre werden die beide Begriffe Unternehmung oder Unternehmen synonym benutzt. Der Gesetzgeber verwendet den Begriff Unternehmen insbesondere im Aktiengesetz, daher wurde dieser Begriff in den Titel der Arbeit aufgenommen. Enterprise wird als "a initiative in business" und "a business unit; a company or firm" bezeichnet. O.V.: Collins English Dictionary, Stichwort "enterprise" (1991) S.518
  49. Erfolg ist die Differenz zwischen bewertetem Ertrag und bewertetem Einsatz der Produktionsfaktoren.
  50. Vgl. Toubeau: Responsabilités Actuelles des Chefs d'Entreprise (1952) S.65
  51. Werden beide Termini gleichrangig nebeneinandergestellt, betont in manchen Untersuchungen der Begriff Unternehmen den Finanz- und Rechtsaspekt, der Terminus Betrieb dagegen den technisch-organisatorischen Innenaspekt einer Wirtschaftseinheit. Auch der Gesetzgeber kommt zu keiner eindeutigen Unterscheidung der Bezeichnungen Unternehmen und Betrieb. Einmal definiert er im § 2 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz einen Unternehmer als Person, die "eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfaßt die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers." An anderer Stelle, im § 139 Abs. 2 Abgabenordnung, wird der Begriff 'Betrieb' im Gesetz verwendet: "Wer Waren gewinnen oder herstellen will ... hat dies der zuständigen Finanzbehörde vor Eröffnung des Betriebes anzumelden." Weiter sind regionale Sprachunterschiede in Gesetzestexten manifestierbar: Im § 10 des deutschen Bewertungsgesetzes ist formuliert: "Wirtschaftsgüter, die einem Unternehmen dienen, sind in der Regel mit dem Teilwert anzusetzen." Im § 12 des österreichischen Bewertungsgesetzes wird das Wort 'Unternehmen' durch 'Betrieb' ersetzt, ansonsten sind die Texte identisch. Zu dieser Problematik vgl. Gutenberg: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Bd.1 (1983) S.510. Gutenberg leitet von dieser herrschenden Lehre die Unternehmung als historische Ausprägung des Betriebes ab; vgl. ebenda S.510-512; vgl. Dichtl; Issing: Vahlens Großes Wirtschaftslexikon, Stichwort "Unternehmung", Bd.2 (1987) S.776
  52. Drees entwickelte daraus eine Systematik für Sportsponsoring, die auf Kunstengagement modifiziert übertragen werden kann. Vgl. Drees: Charakteristika des Sportsponsoring (1989) S.50
  53. Der Literaturbetrieb umfaßt die Produktion von Literatur. "Das ist der Prozeß, in dem mit Hilfe von Arbeit und Kapital Gedanken reproduziert werden. In Gang gehalten wird dieser Prozeß von den Produzenten der Literatur, das heißt allen, die unmittelbar die Reproduktionsunterlagen erzeugen, den Schreibenden, Lektoren, Gutachtern und Zensoren sowie denjenigen, die Reproduktion arbeitend verwirklichen, den Setzern, Druckern, Graphikern und Buchbindern. Sie sind klar zu trennen von den finanzierenden Produktionsmitteleigentümern, die somit außerhalb des Literaturbetriebes stehen." Schwenger: Literaturproduktion (1979) S.VII-VIII
  54. Vgl. Fohrbeck; Wiesand: Von der Industriegesellschaft zur Kulturgesellschaft? Kulturpolitische Entwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland (1989) S.58. Eine unmittelbare Werbung etwa eines Verlages, das heißt eines Literaturförderers ersten Grades, für eine Verlagspublikation ist demzufolge keine Literaturförderung im Sinne dieser Arbeit.
  55. Vgl. Dichtl; Issing: Vahlens Großes Wirtschaftslexikon, Stichwort "Unternehmung" Bd.2 (1987) S.777
  56. Vgl. Raffée; Wiedmann; Abel: Sozio-Marketing (1983) S.686
  57. Vgl. Wilpert: Sachwörterbuch der Literatur (1989) S.527. Auch außerhalb des abendländischen Kulturkreises sind parallele Entwicklungen zu verfolgen.
  58. Vgl. Sebestyen: Unser Kulturleben braucht anonyme Anstifter (1967) o.S.. Maecenas lebte von 70-8 v. Chr..
  59. Quintus Horatius Flaccus, 65-8 v. Chr.; Publius Vergilius Maro, 70-19 v. Chr.; Sextus Propertius ?50-?15 v. Chr.
  60. Vgl. Beasley: An Introduction to Sponsorship - an Ancient Technique with an Expanding Future (1991) S.241
  61. Vgl. Schultz: Kunst- und Kultursponsoring. Neue Wege unternehmerischer Kommunikation (1989) S.9
  62. Vgl. Gobin: Le mécénat. Histoire - Droit - Fiscalité (1987) S.22-24
  63. Eppelsheimer: Geschichte der europäischen Weltliteratur (1970) S.120
  64. Vgl. Thiel: Die Geschichte des Förderns. Vom Trieb der Jäger und Sammler und der wunderbaren Wirkung des schlechten Gewissens (1979) S.14
  65. Vgl. Pörtner: Bacchus bei den Dichtern. Griff in die Geschichte: Vor 2000 Jahren starb der Förderer von Vergil und Horaz, Gajus Cilnius Maecenas (1992) S.11
  66. Vgl. Eppelsheimer: Geschichte der europäischen Weltliteratur (1970) S.121
  67. Vgl. Bumke: Mäzene im Mittelalter. Die Gönner und Auftraggeber der höfischen Literatur in Deutschland 1150-1300 (1979) S.42
  68. Vgl. Hoffmann; Rösch: Grundlagen, Stile, Gestalten der deutschen Literatur, eine geschichtliche Darstellung (1979) S.13
  69. Vgl. Hoffmann; Rösch: Grundlagen, Stile, Gestalten der deutschen Literatur, eine geschichtliche Darstellung (1979) S.20
  70. Die englische Literaturförderung geht auf Anregungen von König Alfred dem Großen zurück. Er übernahm von Kaiser Karl dem Großen eine Vorstellung von wissenschaftlicher Bildung, die dem Zeitgeist entsprach. Vgl. Hecht; Schückling: Die Englische Literatur im Mittelalter (1927) S.32-33; vgl. Schirmer; Broich: Studien zum literarischen Patronat im England des 12. Jahrhunderts (1962) S.28
  71. Vgl. Hoffmann; Rösch: Grundlagen, Stile, Gestalten der deutschen Literatur, eine geschichtliche Darstellung (1979) S.22-38
  72. Vgl. Hoffmann; Rösch: Grundlagen, Stile, Gestalten der deutschen Literatur, eine geschichtliche Darstellung (1979) S.37
  73. Vgl. Bumke: Mäzene im Mittelalter. Die Gönner und Auftraggeber der höfischen Literatur in Deutschland 1150-1300 (1979) S.68
  74. Vgl. Hoffmann; Rösch: Grundlagen, Stile, Gestalten der deutschen Literatur, eine geschichtliche Darstellung (1979) S.23
  75. "sich in das Eigentum eines anderen begeben"
  76. Vgl. Kuhn: Minnesangs Wende (1967) S.181
  77. Vgl. Bumke: Mäzene im Mittelalter. Die Gönner und Auftraggeber der höfischen Literatur in Deutschland 1150-1300 (1979) S.288-293; vgl. Fohrbeck: Renaissance der Mäzene? Interessenvielfalt in der privaten Kulturfinanzierung (1989) S.51
  78. Vgl. Escarpit: Das Buch und der Leser (1966) S.59
  79. Vgl. Reemtsma: Weste und Hose - wo bleibt der Rock? (1985) S. 321
  80. Martin Luther zitiert nach Hoffmann; Rösch: Grundlagen, Stile, Gestalten der deutschen Literatur, eine geschichtliche Darstellung (1979) S.90; vgl. Reemtsma: Weste und Hose - wo bleibt der Rock? (1985) S.321
  81. Vgl. Geiger: Aufgaben und Stellung der Intelligenz in der Gesellschaft (1949) S.202
  82. Vgl. Hoffmann; Rösch: Grundlagen, Stile, Gestalten der deutschen Literatur, eine geschichtliche Darstellung (1979) S.64-65
  83. Vgl. Bahr: Geschichte der deutschen Literatur. Von der Aufklärung bis zum Vormärz (1988) S.14
  84. zitiert nach Head: Successful Sponsorship (1988) S.14
  85. Vgl. Sampson: The Concise Cambridge History of English Literature (1965) S.331
  86. Zwischen 1591-1599 verfaßte Shakespeare 19 Werke.
  87. Ein Beweis für diese Schenkung konnte bisher nicht erbracht werden, dennoch stellt sie die herrschende Meinung dar.
  88. Vgl. Head: Successful Sponsorship (1988) S.15
  89. Vgl. Hoffmann; Rösch: Grundlagen, Stile, Gestalten der deutschen Literatur, eine geschichtliche Darstellung (1979) S.148-153
  90. Unter den Verehrern war Erbprinz Christian Friedrich von Dänemark.
  91. Vgl. Lösel-Sauermann: Kunstförderung durch deutsche Unternehmen aus kunsthistorischer Sicht (1994) S.6

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