Überblick über die THESAURUS-Editionen

Besold, Christoph (1577-1638): Thesaurus Practicus : Non Solum Explicationem Terminorum Atque Clausularum In Aulis Et Dicasteriis Usitatarum Continens: Sed & rerum omnifariam cognitionem suggerens, inprimis quamplurima ad Romani Imperii tam Ecclesiasticum quam Politicum statum; Mores item, Historiam, Linguam & Antiquitatem Germanicam pertinentia edocens, ... ; Editio Secunda Et Posthuma. ... Synopticâ item materiam Regalium continente tractatione; Dissertationibus Theorico-Practicis, modum tam in Civilibus quam Criminalibus Referendi seu votandi, Processumque Judiciarium compendiose & nervose exhibentibus; nec non illustribus aliquot Responsis aucta & locupletata / Studio Et Opera Johannis Jacobi Speidelii. Unà cum eiusdem Debitis Locis & Ordine insertis Additionibus ... - Norinbergae : Sumptibus Wolffgangi Endteri, 1643. - [2] Bl., 970 [i.e. 960], 51, 36 S., [7] Bl. Index; 2° (Im Hauptteil springt die Paginierung von 526 auf 537.) - Satzspiegel 27,5 x 14,8 cm - Signatur: Sch 057/070

#########
Inhalt

Einführung

Über den bedeutenden Autor Christoph Besold informieren biographische Artikel in ADB, NDB, Killy (Literaturlexikon), Stolleis (Juristen), Dictionary of Scientific Biography, Jaumann (Handbuch der Gelehrtenkultur der Frühen Neuzeit). Hier sei nur das vorliegende Werk vorgestellt. Sein Titel besagt etwa: "Fundgrube für die Rechtspraxis, die nicht allein die bei Hof und Gericht gebräuchlichen Fachwörter und Formeln erläutert, sondern auch vielfältige Sachinformationen liefert, vor allem sehr reichhaltig über die kirchliche und politische Verfassung des Römischen Reichs sowie Deutschlands Gebräuche, Geschichte, Sprache und Frühzeit unterrichtet."

Das Werk erschien zuerst 1629 an Besolds Wirkungsort Tübingen, sowohl für sich allein als auch verbunden mit einer thematisch geordneten Sammlung juristischer und politischer Streitfragen und Entscheidungen, für die sein Schüler Johann Jacob Speidel verantwortlich zeichnete. Beiden Handbüchern war eine lange Karriere beschieden. Nach Besolds Tod vermehrte Speidel, der schon an der ersten Ausgabe des "Thesaurus practicus" mitgewirkt hatte, das Lexikon aufgrund der nachgelassenen Notizen Besolds und eigener Forschungen, deren Ergebnis jeweils als "Additio" vom Text des Lehrers abgesetzt ist. Zusammenfassende Anhänge erhöhen die Brauchbarkeit des Werks für die Praxis. Diese Neubearbeitung erschien 1641 in Augsburg , danach noch dreimal bei Endter in Nürnberg (1643, 1659, 1666).

Nach Speidel besorgte der Nürnberger Stadtadvokat Christoph Ludwig Dietherr von Anwanden (1619-1687) die Herausgabe des Werks. Er lieferte nicht allein eine nochmals erweiterte Fassung, die 1679 und erneut 1697 ebenfalls bei Endter erschien, sondern fügte ihr bereits 1679 einen weiteren Folioband ähnlicher Konzeption hinzu: "Orbis Novus Literatorum, Praeprimis Iurisconsultorum, Detectus, Sive Continuatio Thesauri Practici Besoldiani." Hierin ist das polyhistorische Element des Grundwerks noch stärker betont. Dietherrs Ergänzungen zu den Artikeln des Besold-Speidel und seine zahlreichen neuen Artikel wahren zwar noch den Bezug auf die juristische Literatur, greifen aber inhaltlich weit in die Geschichte, Geographie und sogar Naturkunde aus. Auch diese Fortsetzung erlebte eine Neuauflage (1699). Und damit nicht genug: Unter dem Titel "Otium Actuosum Quinquennale, Continens Supplementum Speidelianum, Sive Rari-Chari-Thecium" ließen Dietherr und Endter 1686 noch ein gleichartiges Werk folgen.

Das Erfolgsrezept des "Thesaurus" und seiner Fortsetzungen lässt sich aus dem werbenden Titelzusatz der Erstausgabe herauslesen: "Opus omnibus tam in aula, foro quam schola versantibus [1679 ersetzt durch: quam universitatibus viventibus], quibusque varia Lectio ad quotidianas Conversationes & Discursus formandos curae est, si non necessarium, utile tamen & jucundum." (= Ein Werk, das für alle, die bei Hofe, bei Gericht oder an Lehranstalten tätig sind oder die zur Bereicherung der täglichen Gespräche und Erörterungen gerne eine abwechslungsreiche Lektüre pflegen, wenn nicht notwendig, so doch nützlich und ergötzlich ist." Besolds ungeheure, die Grenzen seines Faches weit überschreitende Belesenheit konnte zusammen mit seiner Erfahrung als Advokat und Gutachter diesen Anspruch gewiss erfüllen. Sein Thesaurus dürfte nicht erst für die Publikation angelegt worden sein; die Fülle von Exzerpten und die zahlreichen Hinweise auf eigene Schriften des Autors lassen erkennen, dass hier eine große Portion des in Jahrzehnten angewachsenen Zettelkastens des Gelehrten der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt wurde. Die Nachfolger exzerpierten aus juristischen, historischen, politischen und philologischen Neuerscheinungen passende Ergänzungen. Wissenschaftlich weniger bedeutend als Besold, kamen sie ihm doch im Sammeleifer gleich.

Die erläuterten Stichwörter sind ganz überwiegend in deutscher Sprache gegeben; ihr Auffinden in der alphabetischen Folge wird durch Schreibvarianten und Einordnungsfehler erschwert, weshalb es sich empfiehlt, auch das Register am Ende des Werks zu benutzen. Die Erläuterungen sind lateinisch formuliert, die angeführten Belege aber wieder zum erheblichen Teil deutsch, wodurch nicht selten ein - nur für uns ungewohnter - Flickenteppich aus beiden Sprachen entsteht. Ein Blick in das Deutsche Rechtswörterbuch zeigt, dass Besold nur einen Bruchteil der Fachwörter der deutschen Rechtssprache bietet. Berücksichtigt man, dass er verwandte Vokabeln oft in einem einzigen Artikel behandelt und die weiten historischen und regionalen Dimensionen des Deutschen Rechtswörterbuchs gar nicht abdecken will, so vermindert sich zwar für die allgemein verbreiteten Ausdrücke der zeitgenössischen Rechtssprache der Abstand zwischen beiden Werken, doch bleibt er noch deutlich genug: Besold wollte kein umfassendes Fachwörterbuch geben, sondern aus dem Fundus seiner vielseitigen Gelehrsamkeit ausgewählte Wörter und Formeln der ererbten deutschen Rechtssprache, die in seiner Zeit wieder verstärktes Interesse fand, beleuchten.



Titel   Druckerlaubnis des Bistums Augsburg vom 13. April 1641   Widmung an Erzherzogin Claudia von Österreich durch Ioannes Baptista Pinus

Thesaurus practicus   Conspectus operis

Succincta tractatio de iudiciario processu / Dissertatio iuridica de modo referendi. in causis civilibus primae instantiae / Dissertatio de regalibus

Conspectus capitum tractatuum insequentium


Index   A  B  C-D  E-F  G  H  K-L  M  N-O-P  Q  S  T  W  Z 

Überblick über die THESAURUS-Editionen